Kohlekraftwerk Mannheim darf Block 7 nicht vom Netz nehmen

dpa/lsw Mannheim. Block 7 des Großkraftwerks Mannheim (GKM) darf in diesem Jahr noch nicht endgültig stillgelegt werden. Die Anlage muss nach einer entsprechenden Entscheidung der Bundesnetzagentur noch bis mindestens Ende März 2025 am Netz bleiben, sagte eine GKM-Sprecherin am Montag. Zuvor hatte der „Mannheimer Morgen“ berichtet. Der Aufsichtsrat des Unternehmens hatte Mitte Mai eigentlich beschlossen, den Steinkohle-Meiler nach fast 40 Jahren außer Betrieb zu nehmen und dies beim Übertragungsnetzbetreiber sowie der Bundesnetzagentur beantragt. Der Block sei aber als systemrelevant eingestuft worden, sagte die GKM-Sprecherin.

Kohlekraftwerk Mannheim darf Block 7 nicht vom Netz nehmen

Das Grosskraftwerk Mannheim (GKM).. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Ob Block 7 über März 2025 hinaus noch am Netz bleiben muss, steht noch nicht fest. „Das wird uns die Bundesnetzagentur zu gegebener Zeit mitteilen“, sagte die Sprecherin weiter. Ein neuer Antrag auf Stilllegung sei aber nicht notwendig. Er sei gestellt und liege nun bis zur nächsten Entscheidung über die Zukunft des Kraftwerksblocks auf Eis.

Das GKM müsse nun dafür sorgen, dass die Betriebsbereitschaft von Block 7 gewährleistet ist, damit er bei Bedarf schnell wieder hochgefahren werden könne. Für diese Einsatzbereitschaft gibt es gemäß der Netzreserveverordnung eine Vergütung.