Rechtsgutachten

Kommunen müssen Bundesgesetze umsetzen – auch ohne Mittel

Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, Bundesgesetze umzusetzen, selbst wenn ihnen dafür Geld und Personal fehlen. Das geht nun aus einem Rechtsgutachten hervor.

Kommunen müssen Bundesgesetze umsetzen – auch ohne Mittel

Kommunen sind laut einem Rechtsgutachten dazu verpflichtet, Bundesgesetze umzusetzen, auch ohne Mittel. (Symbolbild)

Von red/epd

Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, Bundesgesetze umzusetzen, selbst wenn ihnen dafür Geld und Personal fehlen. Notfalls müssen sie dafür eigene Aufgaben zurückstellen. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens aus Würzburg, das die Landeshauptstadt Stuttgart in Auftrag gegeben hat, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Ein Anspruch der Kommunen auf finanziellen Ausgleich gegenüber dem Bund besteht demnach nicht - selbst bei massiver Überlastung. „Die Kommunen müssen Bundesrecht vollziehen, bis sie zusammenbrechen“, sagte Winfried Klein vom Stuttgarter Oberbürgermeister-Büro laut Mitteilung.

Kein Anspruch von Kommunen auf finanzielle Kompensation

Hintergrund des Gutachtens ist die angespannte Haushaltslage vieler Städte. Neue bundesrechtliche Ansprüche verursachen hohe Kosten, während zusätzliche Mittel meist ausbleiben.

Erstellt wurde das Gutachten von Kyrill-Alexander Schwarz aus Würzburg. Sein Fazit: Die Kommunen haben keinen Anspruch gegenüber dem Bund auf finanzielle Kompensation. Es gebe keine Abhängigkeit zwischen Aufgabenübertragung und Finanzausstattung - weder zwischen Bund und Ländern noch zwischen Bund und Kommunen.

Schwarz warnt: „Nur leistungsfähige Kommunen können eine tragfähige Grundlage der Demokratie sein. Wenn die Kommunen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können, nimmt die Gesellschaft irreparablen Schaden.“