Kontrollbehörde erhöht Druck auf Recycling-Trittbrettfahrer

dpa Berlin. Vor zehn Monaten trat ein Gesetz in Kraft, das die Kosten für das Recycling von Verpackungsmüll fairer verteilen soll. Doch immer noch drücken sich Unternehmen vor ihrer Verantwortung. Erste Bußgelder haben die Behörden ausgesprochen - das soll aber nur der Anfang sein.

Kontrollbehörde erhöht Druck auf Recycling-Trittbrettfahrer

Müllbeutel „Gelber Sack“ liegen auf einem Fußweg vor einem Haus. Foto: Robert Michael/zb/dpa

Zehn Monate nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes erhöht die Kontrollbehörde den Druck auf die Unternehmen, die sich nicht ausreichend am Recycling-System beteiligen.

„Die Schonzeit ist einfach vorbei“, sagte die Vorsitzende der zur Kontrolle eingerichteten Zentralen Stelle Verpackungsregister, Gunda Rachut, am Dienstag in Berlin. Es seien bereits einige Bußgelder zwischen 15.000 und 25.000 Euro ausgesprochen worden. Im Juni habe man den Vollzugsbehörden 2000 Ordnungswidrigkeiten gemeldet.

Das sei aber nur der Anfang, sagte Rachut. „Wer es jetzt noch nicht mitbekommen hat - nach einem wirklich turbulenten Jahr im Bereich der Verpackungen -, da kann ich es nicht ändern, da muss dann irgendwann der Vollzug kommen und sagen: Vertriebsverbot, Bußgeld und Gewinnabschöpfung“, sagte sie.

Die Zentrale Stelle organisiert als Behörde seit dem 1. Januar das Verpackungsregister für Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, die dann beispielsweise in Privathaushalten als Abfall anfallen. Die Firmen müssen sich deshalb auch an den Kosten fürs Entsorgen und Verwerten beteiligen und Lizenzentgelte zahlen an die dualen Systeme wie den Grünen Punkt.

Das Umweltbundesamt (UBA) forderte die Bundesländer auf, konsequenter gegen die „schwarzen Schafe“ vorzugehen. Die Länder sollten „deutlich stärker ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen, Trittbrettfahrer, die sich einer Registrierung entziehen, mit Bußgeldern zu verfolgen“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger am Dienstag. Sie wies jedoch daraufhin, dass im Vollzug teilweise Personal fehle.

Manche Hersteller zahlen demnach weiterhin keine oder zu wenig Entgelte für die Sammlung und Verwertung ihrer Verpackungen. Besonders bei den Leichtverpackungen sieht Rachut noch Probleme. Hier sei die Systembeteiligung noch nicht auf einem befriedigenden Niveau. Dies liege vor allem daran, dass Unternehmen bestimmte Verpackungsarten noch nicht meldeten, sagte sie. Bei Papier, Pappe, Karton und Glas habe es größere Fortschritte gegeben.

Um bei den Firmen Rechtsklarheit zu den Pflichten für fast alle Verpackungen herzustellen, hat die Zentrale Stelle einen Katalog herausgebracht. Jeder Hersteller könne seine Verpflichtungen damit schnell ermitteln. So werde man „die Wettbewerbsverzerrungen durch das Herausdefinieren von Verpackungen aus der Systembeteiligungspflicht beseitigen“, sagte Rachut.

Rund 170 000 Unternehmen sind inzwischen vollständig im Register registriert, dreimal so viele wie noch 2016. „Wir wissen aber natürlich schon, dass es rund 300 000 Online-Händler in Deutschland gibt“, sagte Rachut. Es fehle also noch ein Teil. „Da müssen wir ran.“