Kopftuch im Job: EU-Gericht muss entscheiden

Erfurt/Ulm (dpa). Das Bundesarbeitsgericht will im Streit um Kopftuchverbote in deutschen Unternehmen für mehr Rechtssicherheit sorgen. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschlossen am Mittwoch in Erfurt, den Fall einer Muslimin, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Ulmer Drogeriemarktkette Müller geklagt hat, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.

Die 35 Jahre alte Klägerin, die in einer Müller-Filiale bei Nürnberg angestellt ist, erschien vor Gericht mit Kopftuch. Ihr Anwalt Georg Sendelbeck sagte: „Ein Kopftuch und die dahinterstehende Religion kann nicht einfach an der Garderobe abgegeben werden, auch nicht im Betrieb.“ In anderen Verfahren hat der EuGH Kopftuchverbote im Job jedoch bereits erlaubt.