Gesundheitsreform

Krankengeld und Kinderkrankengeld sollen um fünf Prozent sinken

Bislang waberten die Details der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Luft. Nun liegt der erste Gesetzentwurf vor und ist in die Abstimmung gegangen.

Krankengeld und Kinderkrankengeld sollen um fünf Prozent sinken

Krankengeld und Kinderkrankengeld sollen im Zuge der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt werden (Symbolfoto).

Von red/KNA

Krankengeld und Kinderkrankengeld sollen im Zuge der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der am Donnerstag in die Abstimmung gegangen ist und der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Geplant ist demnach, dass künftig maximal 65 Prozent des Bruttogehalts bei Krankengeld und maximal 85 Prozent des Nettoeinkommens beim Kinderkrankengeld ausgezahlt werden. Das ist je eine Kürzung von 5 Prozent.

Die maximale Bezugsdauer von Krankengeld soll auf 78 Wochen beschränkt werden. Neu ist indes das Modell einer Teil-Krankschreibung. Geplant sind drei Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent. Für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, sollen strengere Regeln gelten, wenn sie Krankengeld beziehen wollen. Die vor einigen Jahren erhöhten Zuschüsse für Zahnersatz sollen wieder um 10 Prozent abgesenkt werden.

Ende der Mitversicherung und Zweitmeinungspflicht

Weiter geplant sind unter anderem ein Ende der Mitversicherung von Ehepartnern und gleichgestellten Lebenspartnern. Ausgenommen würden Eltern von Kindern unter sieben Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Rentner. Das alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsscreening soll auf den Prüfstand kommen. Homöopathie soll als Kassenleistung wegfallen, ebenso wie die Kostenübernahme von Cannabis-Blüten.

Die Zuzahlungen für Medikamente sollen auf mindestens 7,50 und maximal 15 Euro steigen. Die ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten Operationen, wie Knie-OPs, soll Pflicht werden. Andernfalls droht, dass die Kassen die Kosten nicht tragen. Ende April soll das Gesetz im Kabinett beschlossen werden, um dann zeitnah das parlamentarische Verfahren zu beginnen. Bis dahin sind aber noch zahlreiche Änderungen möglich und wahrscheinlich.