Kredite: Tausende Verbraucher beantragen Zahlungsaufschub

dpa Frankfurt/Main. In Deutschland haben tausende Verbraucher den Aufschub von Zahlungen für Kredite beantragt. Die Banken sind hier seit dem 1. April in der Pflicht.

Kredite: Tausende Verbraucher beantragen Zahlungsaufschub

Bankkunden müssen in der Corona-Krise die Gründe für den Zahlungsaufschub darlegen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Tausende Verbraucher haben in der Corona-Krise den Aufschub von Zahlungen für Kredite beantragt. Allein die Sparkassen setzten bislang nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) Zins- und Tilgungsleistungen von 80.000 Kreditnehmern aus.

Seit 1. April müssen Banken Verbrauchern, die wegen der Krise in Not geraten sind, die Zahlung von Zins, Tilgung oder Rückzahlung von Konsumenten- und Immobilienkrediten für drei Monate stunden. Die Sparkassen hatten bereits einige Tage vorher eine Kulanzregelung eingeführt.

Bei der Commerzbank wurde bisher 1,5 Prozent der Gesamtbestandes der Verbraucherkredite gestundet (Stichtag 6. April). Das Institut genehmige alle Anträge auf Stundungen, wenn diese aufgrund der Corona-Krise gestellt würden. Insgesamt rechnet das Geldhaus mit 10 bis 20 Prozent an Anträgen bezogen auf den gesamten Bestand der Verbraucherkredite. Auch bei den Volks- und Raiffeisenbank dürften ihrem Verband BVR zufolge die ersten Anträge eingegangen sein.

Nach Einschätzung von Verbraucherschützern wird eine Stundung allein indes nicht reichen. „Auch Verbraucher benötigen ein finanzielles Hilfspaket, welches die Verluste, die ihnen durch die Corona-Pandemie entstanden sind, tatsächlich ausgleicht“, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in einer Stellungnahme. Andernfalls würden die finanziellen Probleme nach der Stundung wiederaufleben.

Der Bankkunde muss darlegen, dass er krisenbedingte Einnahmeausfälle hat und dadurch in einer Notlage ist, zum Beispiel sein Unterhalt gefährdet ist. Die Stundung gilt vom 1. April bis Ende Juni für Verbraucherkredite, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden.

Die Frist bis Ende Juni wird nach Einschätzung von Verbraucherschützern jedoch noch reichen. „Es ist absehbar, dass Verbraucher noch lange unter der Pandemie und ihren Folgen leiden werden. Sie sollten deshalb auch länger als bislang beschlossen geschützt werden“, mahnte der vzbv.