Kreis baut Pflegestützpunkt aus

Neue Anlaufstellen möglich – Früherer Antrag für Backnang steht vor der Wiederaufnahme

Kreis baut Pflegestützpunkt aus

Auf welche Leistungen hat ein Pflegebedürftiger Anspruch? Diese und andere Fragen werden im Pflegestützpunkt neutral und trägerunabhängig beantwortet. Foto: Fotolia

Von Armin Fechter

WAIBLINGEN. Neutral, umfassend, kostenlos und trägerunabhängig: Über Pflege und Versorgung im Alter zu beraten ist eine Hauptaufgabe des Pflegestützpunktes im Landratsamt in Waiblingen. Die mit anderthalb Personalstellen ausgestattete Einrichtung wird immer stärker in Anspruch genommen, sie soll deshalb auf zwei Stellen aufgestockt werden. Und das ist noch bei Weitem nicht das Ende der Fahnenstange: Dem Rems-Murr-Kreis stehen bis zu acht Personalstellen zu – eine je 60000 Einwohner. Damit rückt auch ein eigener Pflegestützpunkt oder eine Außenstelle für den Backnanger Raum in greifbare Nähe.

Wie Agnes Gallus vom Kreissozialamt jetzt im Sozialausschuss des Kreistags berichtete, hat der Pflegestützpunkt in Waiblingen seine Tätigkeit im Jahr 2011 aufgenommen. In den acht Jahren seines Bestehens ist der Zuspruch enorm angestiegen: von 971 auf über 2000 Neufälle im laufenden Jahr – wobei es in drei von vier Fällen die Angehörigen sind, die sich bei der Anlaufstelle melden. In 15 Prozent der Fälle wenden sich aber auch die Pflegebedürftigen selbst an die Beraterinnen. Die steigenden Fallzahlen haben nun andererseits dazu geführt, dass die Mitarbeiterinnen, um weiterhin in allen Neufällen beratend tätig sein zu können, weniger Hausbesuche machen konnten.

Die Anfragen erstrecken sich, wie die Fachbereichsleiterin Sozialhilfe weiter erklärte, auf ein breites Spektrum an Themen. Es gibt aber Schwerpunkte: Häufig – in 43 Prozent der Fälle – geht es um die Frage, welche Betreuungs- und Pflegeleistungen beansprucht werden können. Weitere 23 Prozent entfallen auf den Bereich Leistungsrecht/Antragshilfen. Daneben geht es auch um präventive Angebote, Entlastungsangebote für Angehörige, Wohnraum und Hilfsmittel, Demenz, Behinderung, Erkrankung bis hin zu Palliativversorgung und Hospiz.

Träger des Pflegestützpunkts in Waiblingen ist der Landkreis. Die Finanzierung teilen sich die Beteiligten: Neben dem örtlichen Träger sind das die gesetzlichen Krankenkassen und die Pflegekassen. Dabei wird von einem Fixbetrag ausgegangen, der ursprünglich 80000 Euro pro Pflegestützpunkt betrug. Inzwischen liegt eine Summe von 102220 Euro pro Vollzeitstelle zugrunde. Im Pflegestützpunkt in Waiblingen wurden gemäß einem Beschluss des Kreistags aus dem Jahr 2009 zwei Stellen geschaffen, jedoch bisher nur anderthalb besetzt. Das soll sich jetzt ändern: Der Landkreis stockt den Stützpunkt auf zwei volle Stellen auf, zumal mit einem weiter steigenden Beratungsbedarf zu rechnen ist.

Ohnedies hat, wie das Sozialamt ausführt, das 2017 in Kraft getretene PflegestärkungsgesetzIII neue rechtliche Grundlagen geschaffen. Den Sozialhilfeträgern, die für die Hilfe zur Pflege zuständig sind, wird nun ein Initiativrecht zur Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte eingeräumt. Nach den davor gültigen Bestimmungen hatte noch die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte das Sagen, die für ganz Baden-Württemberg zunächst 50 Anlaufstellen vorgesehen hatte. Die neue Regelung geht dagegen auf eine Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurück, deren Ziel es war, die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken. Damit soll eine wohnortnahe Beratung in großen Einzugsgebieten sichergestellt werden. Auf der neuen Grundlage kann der Landkreis von den Pflege- und Krankenkassen eine Vereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten verlangen. „Wir wollen die Möglichkeiten ausschöpfen“, sagte Landrat Richard Sigel. Auch die Kreisräte sprachen einen möglichen Stützpunkt für Backnang/Murrhardt an, überlegt wurde auch, ob eine Anlaufstelle in Schorndorf sinnvoll wäre. Ein früherer Antrag für Backnang, der nach alter Gesetzeslage gestellt wurde, ruhte. „Er kann“, so Gallus, „jetzt neu aufgenommen werden.“