Euthanasie

"Tragisch": Bestürzung nach Sterbehilfe für junge Spanierin

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. In Spanien ist sie seit 2021 erlaubt. Ein besonderer Fall erhitzt dort aber die Gemüter und spaltet das Land. Auch aus Deutschland kommt Kritik.

"Tragisch": Bestürzung nach Sterbehilfe für junge Spanierin

Aktive Sterbehilfe ist in Spanien seit 2021 erlaubt.

Von Von Emilio Rappold, dpa

Madrid - Der Tod einer jungen Frau durch aktive Sterbehilfe hat in Spanien tiefe Bestürzung und Empörung ausgelöst - und das Land regelrecht gespalten. Im Parlament in Madrid kam es sogar zu turbulenten Szenen und einem heftigen verbalen Schlagabtausch. Der Rechtspopulist Carlos Flores sprach von einer "Hinrichtung" und beschimpfte die Angehörigen der linksgerichteten Regierung als "Mörder". Viel sachlicher, wenn auch oft emotional, ging es bei den noch am Freitag anhaltenden Diskussionen zu - in Cafés, Büros und Supermärkten.

Noelia Castillo erhielt am Donnerstagabend in einem Krankenhaus in Sant Pere de Ribes bei Barcelona gegen den Willen ihrer Eltern eine tödliche Spritze, die ihr Leben sofort beendete. Die 25-Jährige hatte eine Querschnittlähmung, die auf einen Suizidversuch nach sexuellen Übergriffen im Jahr 2022 zurückging.

Ihr junges Alter und auch die Tatsache, dass - anders als bei typischen Sterbehilfe-Fällen - ein psychisches Leiden nach schwerem Trauma eine zentrale Rolle spielte, löste in Spanien scharfe Kritik unter anderem von konservativen Politikern, Medien und der katholischen Kirche aus.

"Ich bereue es nicht."

"Ich kann nicht mehr mit all dem, was mich in meinem Kopf quält, was ich erlebt habe", hatte Castillo am Mittwoch in einem Interview des Fernsehsenders "Antena 3" gesagt. Sie wolle "endlich gehen, aufhören zu leiden" und sich "endlich ausruhen", sagte sie mit leiser, aber fester, sicherer Stimme. Ärzte hätten ihr gesagt, sie werde vielleicht irgendwann wieder laufen können - sie habe sich jedoch dagegen entschieden. "Und ich bereue es nicht."

Wenige Stunden vor dem Vollzug hatte die Spanische Bischofskonferenz (CEE) bedauert, dass "in Spanien der Tod als Lösung für Leid dargestellt wird". Auf der Plattform X sprach die Bischofskonferenz von einer "Wohlstandsgesellschaft", die "unfähig ist, zu pflegen und zu lieben".

Auch Kritik und Warnung aus Deutschland

Als "absolutes Drama" bezeichnete die sichtlich bewegte Sprecherin der konservativen Volkspartei PP von Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo, Ester Muñoz, vor Journalisten den Fall. Der Staat habe versagt. Der Fall müsse die Gesellschaft dazu bringen, viele Dinge zu überdenken, forderte sie.

Kritik gab es auch aus Deutschland. "Ohne Zweifel ist das Schicksal von Noelia Castillo tragisch", sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

"Jeder Mensch hat das Recht, seine Therapie zu beenden, auch wenn diese Entscheidung zum Tode führt. Dabei gibt es eine Fülle von Möglichkeiten, das Sterben zu begleiten", sagte Brysch. "Wenn jedoch ein Parlament Tötung auf Verlangen gesetzlich zulässt, befeuert es die gesellschaftliche Spaltung. Die Reaktionen in Spanien zeigen das zweifelsohne."

Protest vor dem Krankenhaus

Vor dem Vollzug der Sterbehilfe versammelten sich neben Journalisten und Kamerateams auch Dutzende Menschen zu einer Protestkundgebung vor dem Krankenhaus. Sie beteten, sangen und riefen: "Noelia, Du bist nicht allein", "Wir lieben Dich", "Kämpfe weiter" und "Es gibt andere Auswege".

Medien berichteten, vor ihrem Tod habe sich Noelia Castillo im Krankenhaus von ihren Eltern, ihrer Oma mütterlicherseits, ihren beiden Schwestern, von zwei Freundinnen und einer Nonne, die sie unterstützt habe, länger als geplant verabschiedet. Deshalb habe sich der Vollzug verzögert, hieß es.

Aktive Sterbehilfe, eine Tötung auf Verlangen also, ist in Spanien für Erwachsene mit unheilbarem oder unerträglichem Leiden auf Betreiben der linken Regierung von Pedro Sánchez seit Juni 2021 erlaubt. Während Gegner vor ethischen Risiken insbesondere bei psychischen Leiden warnen, sehen Befürworter unter anderem in der linksgerichteten Regierung darin eine Bestätigung des Rechts auf Selbstbestimmung.

Der Vater kämpfte erfolglos gegen den Wunsch seiner Tochter

Nach der Legalisierung und bis Dezember 2024 - in einem Zeitraum von dreieinhalb Jahren - wurden in Spanien nach amtlichen Angaben 1.123 von insgesamt 2.432 Anträgen angenommen und vollzogen. Über drei Viertel der Antragsteller waren demnach älter als 60 und knapp 30 Prozent über 80 Jahre alt.

Dem Antrag von Noelia Castillo war von den zuständigen Behörden der Region Katalonien bereits im Sommer 2024 stattgegeben worden. Der Vater hatte mit Unterstützung des Verbandes Christlicher Anwälte versucht, die Durchführung zu verhindern. Doch alle Instanzen, darunter der Oberste Gerichtshof und das Verfassungsgericht in Spanien sowie zuletzt diese Woche auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wiesen seine Beschwerden zurück.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Gleiches gilt für indirekte Sterbehilfe. Davon wird gesprochen, wenn es um die Schmerzlinderung geht und Patienten infolge der Medikamente früher sterben. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei - sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient allerdings selbst einnimmt. Brysch spricht von einem "organisierten assistierten Suizid, der noch vollkommen ungeregelt ist".

"Tragisch": Bestürzung nach Sterbehilfe für junge Spanierin

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe strafbar.

"Tragisch": Bestürzung nach Sterbehilfe für junge Spanierin

Kritik kommt auch aus Deutschland.

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Im spanischen Parlament gab es turbulente Szenen.