Karlsruhe

Strafe für Domina: Einnahmen von „Sklaven“ bei Steuererklärung weggelassen

250.000 Euro soll ein „Sklave“ an sie überwiesen haben – im Glauben, er bekomme das Geld zurück. Seine Domina sah das anders. Und musste sich jetzt vor Gericht verantworten. Wegen Steuerhinterziehung.

Strafe für Domina: Einnahmen von „Sklaven“ bei Steuererklärung weggelassen

Der Fall wurde vor dem Karlsruher Amtsgericht verhandelt. (Archivbild)

Von red/dpa

Regelmäßige Ausflüge, ein Auslandsurlaub, tägliche Telefonate – aber auch Peitschenhiebe und Rohrstock-Erziehung: Über lange Zeit hat eine Domina einen Kunden zu ihrem „Sklaven“ gemacht, der ihr 24/7 – also rund um die Uhr – dienen sollte. Immer wieder sollte er seiner „Herrin“ Geld überweisen. 45.000 Euro habe er als Kredit aufgenommen.

Er sollte sogar seine Rentenversicherung auflösen, als „Test“, als „Vertrauensbeweis“. 250.000 Euro habe die Frau insgesamt von ihm bekommen, sagte der Mann. In ihrer Steuererklärung gab sie das nicht an.

Nun hat das Karlsruher Amtsgericht die 53-Jährige wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 400 Tagessätzen à 25 Euro – also 10.000 Euro – verurteilt. Sie habe durch zu niedrig angegebene Einkünfte einen Steuerschaden von 87.600 Euro verursacht, sagte Richter Constantin Hofmann. Ein Vertreter des Finanzamtes sprach vor Gericht inklusive Verzugszinsen und Säumniszuschlägen sogar von mittlerweile mehr als 120.000 Euro.

Richter glaubt der Domina nicht

„Das ist ein ungewöhnlicher Fall, wie ich ihn auch noch nicht hatte“, sagte Richter Hofmann. Doch er glaubte den Ausführungen der Domina nicht, dass sich die Beziehung mit dem „24/7-Sklaven“ mehr und mehr in eine private Richtung entwickelt und sie das Geld für gemeinsame Aktivitäten wie Urlaube, Shoppen und Essengehen ausgegeben habe. Sie habe das nicht als Einnahmen gesehen und deswegen nicht in der Steuererklärung angegeben, sagte sie.

Der Richter sah das – wie die Staatsanwaltschaft – gänzlich anders: Bis zuletzt habe der Kunde die Frau siezen müssen. Das sei höchst ungewöhnlich für ein privates Verhältnis. Gleiches gelte in Bezug darauf, dass sie nur über das Diensthandy und die dienstliche Mail-Adresse Kontakt gehabt hätten.

Richter: Domina hat devoten Kunden ausgenutzt

Früh habe sie sich einen Kontoauszug von dem Mann geben lassen, sagte Hofmann. Er habe sein Sparbuch aufgelöst, ihr seine Kreditkarte samt Pin gegeben und hätte beinahe seine Rentenversicherung gekündigt, wären die Eltern nicht eingeschritten. „Um Klartext zu reden“, sie habe ihn ausgenutzt.

Und den Forderungen mit Schlägen Nachdruck verliehen, wie Fotos von seinem Gesäß zeigten. Dabei habe der Mann anfangs in einem Fragebogen zu seinen Neigungen angegeben, zwar devot, aber nicht masochistisch veranlagt zu sein.

„Sklave“ lebte mit Domina zusammen

Der rund 15 Jahre jüngere Zeuge sagte aus, er habe gedacht, das Geld zurückzubekommen, wenn er seine „Prüfungen“ bestanden habe. Seinen Angaben nach überwies er der Domina nach dem Kennenlernen im September 2018 über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren 250.000 Euro. Das Gericht sprach von etwas über 200.000 Euro. Die Domina selbst ging nicht von einem hohen Betrag aus. Sie habe aber nicht die konkrete Zahl im Kopf.

2019 seien die beiden für wenige Wochen zusammengezogen, hieß es. Das habe aber aus verschiedenen Gründen nicht lange funktioniert. Auch ihren Eltern habe er sich vorgestellt, betonte der Verteidiger der Frau.

Der Anwalt betrachtete die Zahlungen daher als Schenkungen eines devoten Mannes – und plädierte auf Freispruch. Ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, wolle er in den nächsten Tagen mit seiner Mandantin besprechen.

Als Domina nur noch im Ausland tätig

Für die Frau sprach laut dem Richter, dass diese nicht vorbestraft ist und die Taten sich auf das Jahr 2019 beziehen, also weiter zurückliegen. Hofmann machte deutlich, dass die Höhe der Tagessätze zu ihren Gunsten ausfalle.

Nach eigenen Angaben lebt die Angeklagte vom Geld ihrer Mutter und ihres Mannes. Sie selbst habe nur geringe Einnahmen durch einen Job im Blumengeschäft. Auch große Rücklagen seien nicht vorhanden.

In Deutschland dürfe sie ihre Tätigkeit als Domina aufgrund einer Gewerbeuntersagung nicht mehr ausüben, sagte sie. Im Ausland sei sie aber noch als solche aktiv – das decke aber nur ihre Unkosten.