Länder öffnen unter Auflagen Kneipen und Restaurants

dpa Berlin. Das Gastgewerbe gehört zu den Branchen, die in der Corona-Krise am schwersten betroffen ist. Immer mehr Länder kündigen nun an, wann Kneipen und Restaurants wieder öffnen dürfen - unter Auflagen.

Länder öffnen unter Auflagen Kneipen und Restaurants

Die Gastronomie gehört zu den Branchen, die von der Corona-Krise besonders schwer betroffen sind. Foto: Marijan Murat/dpa

Ein Bier in der Kneipe oder ein Essen im Restaurant: Das ist nach wochenlanger Zwangspause schon bald in vielen Bundesländern wieder möglich.

Dabei gelten Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Nach den Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigten weitere Länder konkrete Termine für die Öffnung der Gastronomie an.

Bei der Konferenz wurde vereinbart, dass die Länder über eine schrittweise Öffnung der Gastronomie entscheiden sollen - vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten.

Dies gilt auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen ebenso wie für die schrittweise Öffnung in anderen Bereichen - wie bei Bars, Clubs und Diskotheken, Messen, Fahrschulen, Kosmetikstudios - sowie Schwimmbädern und Fitnessstudios. Grundlage sollen gemeinsame Hygiene- und Abstandskonzepte der Fachministerkonferenzen sein.

Die Wirtschaftsminister der Länder hatten am Dienstagabend empfohlen, dass es unter Auflagen in einem Korridor vom 9. bis 22. Mai eine bundesweite kontrollierte Öffnung des Gastgewerbes gibt. Für Hotels und Pensionen wurde eine Öffnung bis Ende Mai empfohlen. Voraussetzung sei die strikte Einhaltung von Hygienevorschriften, Abstandsregeln sowie die Vorlage eines Plans zum Schutz der Beschäftigten. Das Gastgewerbe und die Tourismuswirtschaft gehören zu den Branchen, die in der Corona-Krise am schwersten betroffen sind.

Kneipen und Restaurants waren Mitte März geschlossen worden, um eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verhindern. Davon ausgenommen war nur die Lieferung und die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch Hotels und Pensionen durften Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke zur Verfügung stellen.

Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits angekündigt, dass die Gastronomie bereits am kommenden Samstag wieder öffnet, und zwar von 6.00 bis 21.00 Uhr, unter Auflagen zum Gesundheitsschutz und mit Beschränkungen bei der Zahl der Gäste. In Niedersachsen können Restaurants, Gaststätten, Cafés oder Biergärten vom 11. Mai an ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Auch Bayern hatte nach wochenlanger Zwangspause bereits Termine genannt: Außenbereiche von Gaststätten dürfen am 18. Mai öffnen, Speiselokale im Innenbereich am 25. Mai, Hotels am 30. Mai.

Nach der Konferenz legten nun weitere Länder nach. In Nordrhein-Westfalen dürfen Gaststätten vom 11. Mai an wieder öffnen. Die Erlaubnis werde für den Innen- und den Außenbereich gelten, kündigte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) an. Hotels dürfen vom 21. Mai an auch wieder für Touristen öffnen. Voraussetzungen sind die Einhaltung des Sicherheitsabstands sowie ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.

In Berlin können Restaurants und Gaststätten am 15. Mai mit Auflagen wieder öffnen und Hotels am 25. Mai. Darauf verständigte sich der Senat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Brandenburg will voraussichtlich von Mitte Mai an wieder den Besuch von Gaststätten ermöglichen, auch in Hessen sollen diese noch im Mai wieder öffnen dürfen. In Sachsen sollen vom 15. Mai an Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Ferienwohnungen wieder öffnen. Sachsen-Anhalt will sieben Tage später nachziehen und dann auch gleichzeitig Restaurants und Cafés öffnen.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga begrüßte die Lockerungen für die Branche. Nach rund acht Wochen Zwangsschließung bei hohen Fixkosten sei die Lage vieler Betriebe dramatisch, teilte Dehoga-Präsident Guido Zöllick mit. „Es ist deshalb richtig und gut, dass die Ministerpräsidenten in einer Balance zwischen Verantwortung für die Gesundheit der Menschen in diesem Land, aber auch in der Verantwortung für die Wirtschaft jetzt handeln.“

Es gelte, die Abstandsgebote und noch strengere Hygienevorschriften einzuhalten, so Zöllick. All das sei mit Mehrkosten für die Betriebe verbunden. Er gehe außerdem davon aus, dass aufgrund der Abstandsregeln nur 30 bis 50 Prozent des Vorjahresumsatzes erzielt werden könnten.

Um der Branche zu helfen, sollen Restaurants und Cafés vorübergehend weniger Steuern zahlen. Das Bundeskabinett beschloss, dass die Mehrwertsteuer auf Speisen für ein Jahr von 19 auf 7 Prozent reduziert wird. „Wir geben Gaststätten und Restaurants einen kräftigen Schub, wenn sie wieder öffnen“, betonte die Parlamentarische Finanz-Staatssekretärin Sarah Ryglewski. Bundestag und Bundesrat müssen den Hilfen noch zustimmen. Die Regelung soll konkret vom 1. Juli an für ein Jahr gelten. Sie betrifft nur Speisen, keine Getränke.