Lambrecht: Kirchenrecht bricht nicht die Strafprozessordnung

dpa Berlin.

Mit Blick auf die Aufklärung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche hat Justizministerin Christine Lambrecht auf geltendes Recht verwiesen. Kirchenrecht breche nicht die Strafprozessordnung und Staatsanwaltschaften könnten selbstverständlich auch in kirchlichen Einrichtungen durchsuchen und auch beschlagnahmen, sagte die SPD-Politikerin in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“. Die katholische Kirche in Deutschland hat als Konsequenz aus dem Missbrauchsskandal einen Reformprozess gestartet, den Synodalen Weg.