Land schärft Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen nach

dpa/lsw Stuttgart. Die Landesregierung will mit einem Gesetzentwurf das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen nachschärfen. In dem Entwurf, über den das Kabinett bei seiner Sitzung an diesem Dienstag entscheidet, ist eine Anhebung des Bußgelds von 50 000 auf 100 000 Euro vorgesehen, wenn ein Vermieter gegen die Genehmigungspflicht verstößt. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“.

Auf Basis des im Jahr 2013 in Kraft getretenen Gesetzes können Kommunen mit Wohnraummangel überhaupt erst Zweckentfremdungsverbote erlassen. Sie gelten unter anderem in Stuttgart und Freiburg. Vermieter müssen sich in diesen Städten eine Genehmigung einholen, wenn sie Wohnraum überwiegend zu anderen Zwecken nutzen.

Nach dem neuen Gesetzentwurf sollen Kommunen mit Wohnraummangel künftig außerdem eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen einführen können. Sie erhalten zudem die Möglichkeit, von Betreibern von Unterkunftsportalen Auskünfte zu verlangen. Die Auskünfte können allerdings nur im Einzelfall und bei begründetem Anfangsverdacht eingeholt werden. Das Wirtschaftsministerium orientiert sich hierbei an der Rechtsprechung aus Bayern.