Gelockerte Corona-Regeln im Südwesten gelten von Montag an

dpa/lsw Stuttgart. Die Landesregierung beschließt die angekündigten Lockerungen der Corona-Regeln. Sie gelten von Montag an. Weitere Lockerungen folgen. Doch Entwarnung will die Regierung nicht geben. „Wir sind noch lange nicht durch“, sagt der Ministerpräsident.

Gelockerte Corona-Regeln im Südwesten gelten von Montag an

Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Sonnenstudios dürfen wieder öffnen, Sport im Freien wie Golf und Tennis ist wieder möglich, Fahrschulen können wieder Unterricht anbieten: Die grün-schwarze Landesregierung hat den Weg frei gemacht für diese und weitere von diesem Montag an geltenden Lockerungen von Corona-Vorschriften. Das Kabinett beschloss am Samstag die am vergangenen Mittwoch angekündigten entsprechenden Änderungen.

„Weil wir in den vergangenen Wochen so umsichtig waren, können wir das öffentliche Leben schrittweise weiter hochfahren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Durch die seit März geltenden Maßnahmen sei eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden, Menschenleben seien so gerettet worden. „Die Lockerungen verlangen, dass wir uns weiter verantwortungsvoll verhalten“, sagte Kretschmann: „Wir sind noch lange nicht durch.“

Die von der Regierung beschlossene Neufassung der Corona-Verordnung sieht unter anderem vor, dass von Montag an der Aufenthalt draußen auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet ist. Bislang mussten Angehörige eines Haushalts unter sich bleiben. In privaten Räumen sind nun auch Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.

Zudem dürfen von Montag an unter anderem auch Sonnen-, Kosmetik- und Tattoo-Studios, Spielhallen, Fahrschulen sowie Tennis- oder Golfplätze wieder öffnen. Weitere Lockerungen werde es vom 18. Mai an unter anderem für Gaststätten sowie nach Pfingsten geben. Die geplanten Lockerungen nach Pfingsten sollen laut Regierung unter anderem Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen sowie andere Indoor-Sporthallen betreffen.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit der stufenweisen Öffnung des Gastgewerbes und der weiteren Lockerungen von Montag an einen weiteren wichtigen Schritt gegangen sind“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Dies sei eine große Erleichterung für Unternehmen, Beschäftigte und Bürger. Wichtig sei, dass Hygiene- und Abstandsregeln einhalten werden. Nur so könnten erneute Beschränkungen verhindert werden.

In Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen im Südwesten sind vom 18. Mai an wieder Besuche erlaubt, teilte Gesundheits- und Sozialminister Manne Lucha (Grüne) am Samstag mit. „Die Zeit bis dahin müssen wir den Einrichtungen auf deren eigenen Wunsch hin geben, um den Übergang so vorzubereiten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin bestmöglich geschützt sind“, sagte er.

„Es besteht ein großes Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Wunsch vieler Menschen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen wieder besuchen zu können und der Situation, in der sich Pflegeeinrichtungen nach einer achtwöchigen Phase der Besuchsverbote befinden“, erklärte der Minister. „Ich appelliere an die Einrichtungen, so viel Besuch wie möglich und vertretbar zu ermöglichen.“

Er rufe aber auch alle Angehörigen und Freunde dazu auf, Verständnis für die Situation der Einrichtungen aufzubringen, den Dialog mit den Verantwortlichen zu suchen und verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umzugehen. Dazu gehöre auch zu akzeptieren, dass gerade in der ersten Phase der Öffnung voraussichtlich nicht jedem Besuchswunsch zum Wunschtermin entsprochen werden könne.