Weitere Erleichterungen für den Vereinssport im Land

dpa/lsw Stuttgart. Der Sport in Baden-Württemberg kämpft um weitere Erleichterungen für seine Vereine und vor allem für den Nachwuchs. Die neue Verordnung vereinfacht zumindest die Testnachweise.

Die neue Corona-Verordnung erleichtert auch das Sporttreiben in Vereinen. Für Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend. Voraussetzung ist allerdings, dass die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Region an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35 bleibt. Eine entsprechende neue Verordnung, die von kommendem Montag (7. Juni) an gilt, beschloss die Landesregierung am Donnerstag.

Zuvor hatte der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) die Politik des Landes scharf kritisiert und sie zum Umdenken aufgefordert. Dass nun auch Kinder zwischen 6 und 14 Jahren für Sport im Freien einen tagesaktuellen Corona-Test benötigten, sei „nicht praxistauglich und damit für den Sport nicht akzeptabel“, hieß es in einer Mitteilung am Mittwoch. Diese Einschränkung hob die Landesregierung bei entsprechenden Bedingungen nun auf.

Der Sport habe in der Vergangenheit außerdem mehrfach gezeigt, dass seine Hygienekonzepte funktionierten und er kein Pandemietreiber sei, so der LSVBW. Zuvor hatten bereits die drei Fußballverbände des Landes das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zu einem Umdenken aufgefordert.

„Der Sport ist ein elementarer Teil in der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, umso weniger ist dieser Rückschritt bei den aktuell sinkenden Inzidenzen und steigenden Geimpften und Genesenen nachvollziehbar“, sagte LSVBW-Präsidentin Elvira Menzer-Haasis.

„Der organisierte Vereinssport ist nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich, wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen Öffnungsstufen eingehalten werden“, hieß es in einer Mitteilung des Sozialministeriums. „Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind nun auch solche im Bereich des Amateursports gestattet.“ Ferner seien bei Sportveranstaltungen bei der neuen Inzidenzstufe 35, wenn diese in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen auf fünf aneinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, auch bis zu 750 Zuschauer zulässig.

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