Kuriose Debatte in Freudenstadt

Landrat will bei sich sparen – Kreistag sagt Nein

Der Kreis Freudenstadt muss sparen, aber wo anfangen? Vielleicht bei sich selbst, dachte der neue Landrat Andreas Junt. Doch der Kreistag hat ihn zurückgepfiffen.

Landrat will bei sich sparen – Kreistag sagt Nein

Der neugewählte Landrat Andreas Junt wollte beim Sparen mit gutem Beispiel vorangehen.

Von Eberhard Wein

Einfach mal weniger statt mehr Lohn fordern – das dürfte vermutlich bei jedem Chef viel Verwirrung stiften. Und dann zu Misstrauen führen: Will sich der neue Mitarbeiter womöglich nicht so recht ins Zeug legen? So ähnlich ist es jetzt Andreas Junt ergangen, dem neuen parteilosen Landrat des Landkreises Freudenstadt. Ende Juli war er gewählt worden, Anfang Oktober hatte er seinen Dienst angetreten, jetzt kassierte er im Kreistag seine erste Abstimmungsniederlage.

Als es um seine Eingruppierung ging, hatte Junt ein ungewöhnliches Angebot gemacht. Statt wie sein Amtsvorgänger mit Besoldungsstufe B 7 (12 017,62 Euro) entlohnt zu werden, genüge ihm Besoldungsstufe B 6 (11 437,52 Euro). Mit Blick auf die schwierige Finanzlage des Kreises wolle er bei den Einsparungen „bei sich selbst beginnen“, schrieb er in die Sitzungsvorlage.

Nur die CDU gönnt ihm die Kürzung

Als ehemaliger Vizepräsident der Gemeindeprüfungsanstalt und davor Rechnungsprüfer im Freudenstädter Landratsamt weiß er um die schwierige Finanzlage des zweitkleinsten Kreises im Land. 18 Millionen Euro beträgt das aktuelle Defizit. Doch die Kreistagsmehrheit sah es anders als Junt. Gerade der Sparzwang mache das Amt ja so viel schwieriger, wurde argumentiert. Weniger zu bezahlen, passe da nicht, hieß es aus der SPD. Dagegen gönnte die CDU Junt die Kürzung. Ihr Fraktionschef war ihm bei der Landratswahl unterlegen.

Er habe die Diskussion als „sehr wertschätzend“ erlebt, sagte Junt dem „Schwarzwälder Boten“ nach seiner Abstimmungsniederlage. Die Aufgabe der Haushaltskonsolidierung ist dadurch für ihn natürlich nicht einfacher geworden sein. Immerhin: Dass der Kreistag dies schon bald mit einer neuen Gehaltserhöhung würdigen könnte, ist vom Gesetz her ausgeschlossen.