Landratsamt schränkt Wasserentnahme ein

Fehlender Niederschlag im Rems-Murr-Kreis: Landratsamt beschränkt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern.

Landratsamt schränkt Wasserentnahme ein

Zu wenig Wasser in der Murr. Foto: Alexander Becher

Rems-Murr. Die Wasserstände in den Flüssen und Bächen des Rems-Murr-Kreises sind infolge des trockenen Winterhalbjahrs und der andauernden Trockenphase auf besorgniserregend niedrige Werte gesunken. Die aktuellen Wetterprognosen deuten weiterhin auf nur geringe Niederschlagsmengen hin, wodurch weitere Rückgänge der Wasserstände in den kommenden Wochen zu erwarten sind. Insbesondere in den wärmeren Monaten kann die steigende Wassertemperatur in Verbindung mit Sauerstoffmangel zu bedrohlichen Bedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen führen. Jegliche zusätzliche Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verschärft die Lage.

Das Landratsamt schränkt zum Schutz der Oberflächengewässer deshalb die Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs aus allen oberirdischen Gewässern im gesamten Rems-Murr-Kreis bis zum 30. September ein. Dies gilt für jegliche Form der Entnahme, auch für das Schöpfen mit Eimern und Gießkannen. Zudem wird die Entnahme von Wasser aus Quellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, bis auf Weiteres untersagt. Einige Gemeinden planen, diese Anlagen mit entsprechenden Hinweisschildern zu kennzeichnen.

Eine Wasserentnahme mittels einer Pumpe ist zudem nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet. Diese kann beim Amt für Umweltschutz des Landratsamts Rems-Murr-Kreis beantragt werden. Wer eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzt, muss die darin festgelegten Regelungen zu Wasserentnahmen bei Niedrigwasser beachten. Diese haben Vorrang vor den Bestimmungen der Allgemeinverfügung. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis 50000 Euro geahndet werden.

Davon unberührt bleibt derzeit noch die erlaubte Wasserentnahme für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke.

Sollte sich die Situation der Gewässer weiter verschlechtern, will das Landratsamt Rems-Murr-Kreis weitergehende Maßnahmen anordnen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die aktuellen Wasserstände der Landespegel (unter anderem an Rems und Murr) und weitere Informationen zum Niedrigwasser können zudem im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW unter https://niz.baden-wuerttemberg.de abgerufen werden. pm