Fall Maddie: Tatverdächtiger wird im Gefängnis verlegt

Von Von Christian Brahmann, Volker Gundrum und Matthias Hoenig, dpa

dpa Kiel. In Kiel hat sich der Landtag mit dem Tatverdächtigen im Fall der verschwundenen Madeleine McCann beschäftigt. Was hatte es damit auf sich?

Fall Maddie: Tatverdächtiger wird im Gefängnis verlegt

Der Verdächtige im Fall „Maddie“ verbüßt in der JVA Kiel derzeit eine Haftstrafe. Foto: Carsten Rehder/dpa

Der Verdächtige im Fall Maddie ist in Kiel aus Sicherheitsgründen in einen anderen Trakt im Gefängnis verlegt worden.

Vor einer Woche hatten das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig überraschend mitgeteilt, dass der wegen anderer Delikte inhaftierte Mann in dem Fall des vor 13 Jahren verschwundenen britischen Mädchens Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Zur gleichen Zeit hatte es in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ einen erneuten Zeugenaufruf gegeben.

Der Verdächtige wurde nicht nur in einen Trakt im Gefängnis verlegt. Er dürfe auch nur einzeln und in Begleitung von Wachpersonal aus der Zelle, sagte Schleswig-Holsteins Justizminister Claus Christian Claussen (CDU) in Kiel im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags. So wolle man verhindern, dass möglicherweise Mitgefangene den Häftling attackieren.

Seitdem dieser als Hauptverdächtiger im Fall Maddie gelte, müsse mit Übergriffen gerechnet werden, sagte Claussen. Der Verdächtige sitzt zurzeit eine bereits 2011 vom Amtsgericht Niebüll verhängte Strafe von 21 Monaten wegen Drogenhandels ab.

Im Kieler Landtag ging es Mittwoch um die Frage, ob der einschlägig vorbestrafte Mann im Jahr 2018 wegen einer Justizpanne der Flensburger Staatsanwaltschaft vorübergehend für etwa vier Wochen freigekommen war. Die Flensburger Behörde war nach eigenen Angaben aber nicht in den Fall Maddie eingebunden. Das betonten die Leitende Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt und Minister Claussen.

Dass der mehrfach Vorbestrafte - nach dem vollständigen Absitzen einer Haftstrafe von 14 Monaten in Braunschweig wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Besitzes kinderpornografischer Schriften - 2018 für einige Wochen auf freiem Fuß war: Das ließ sich laut Stahlmann-Liebelt juristisch nicht vermeiden.

Die bisherigen Verteidiger des 43-Jährigen haben unterdessen ihr Mandat nach wenigen Tagen wieder niedergelegt. Dies sei der zuständigen Ermittlungsbehörde angezeigt worden, teilten die Anwälte Jan-Christian Hochmann und David Volke der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit. Eine Begründung für die Rückgabe des Mandats nannten die Juristen nicht. Sie waren nach eigenen Angaben in der vergangenen Woche von dem Beschuldigten mit der Verteidigung beauftragt worden.

Der Mann wird nun von den Hamburger Anwalt Johann Schwenn und seinem Kieler Kollegen Friedrich Fülscher vertreten. Fülscher sagte RTL/n-tv, sein Mandant möchte „momentan keine Angaben zur Sache“ machen. „Wir bitten um Verständnis, dass wir als Verteidiger auch keine Angaben machen.“ Schwenn bestätigte der dpa das gemeinsame Mandat mit dem Kollegen Fülscher. „Nach Akteneinsicht sehen wir weiter“, sagte er.

Auf die Frage, wie es seinem Mandanten gehe, antwortete Fülscher RTL/n-tv: „Wie soll es einem Menschen gehen, der in einer Justizvollzugsanstalt isoliert ist und dem die halbe Weltbevölkerung schlimmste Verbrechen vorwirft?“ Der Jurist kündigte an, „zivil- oder strafrechtlich“ gegen Falschverdächtigungen seines Mandanten vorgehen zu wollen.

In Kiel endet die Haft wegen Drogendelikten im Frühjahr 2021. Der Beschuldigte hat bereits zwei Drittel dieser Strafe verbüßt und Anträge auf Haftverschonung gestellt. Entschieden ist darüber aber noch nicht.

Nach den neuen Erkenntnissen im Fall Maddie wurden auch anderswo Ermittlungen in Vermisstenfälle erneut geprüft. Etwa in Belgien, wo die Staatsanwaltschaft die 2016 eingestellten Untersuchungen zum Mord an einer deutschen Jugendlichen vor fast 25 Jahren wieder aufrollt.