Landtag senkt Wahl-Hürde für kleine Parteien

dpa/lsw Stuttgart. Wegen Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie müssen kleine Parteien zur Zulassung für die Landtagswahl 2021 nur noch die Hälfte an Unterschriften sammeln. Die Abgeordneten von Grünen, CDU, SPD, FDP und AfD beschlossen am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Landtagswahlrechts. Der Landtag wurde dazu vom Landesverfassungsgericht gezwungen. Freie Wähler, die Linke, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Satire-Partei Die Partei und die Piratenpartei - alle derzeit nicht im Landtag vertreten - hatten gegen den Landtag geklagt, um in Pandemie-Zeiten weniger Unterschriften sammeln zu müssen. Demnach näherten sich viele Passanten den Unterschriftensammlern aus Angst vor dem Coronavirus nicht mehr.

Landtag senkt Wahl-Hürde für kleine Parteien

Abgeordnete nehmen während einer Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg teil. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Die Unterschriften dienen dazu, die Ernsthaftigkeit der Kandidatur nachzuweisen. Die Parteien müssen in normalen Zeiten für eine landesweite Wahlzulassung in den 70 Wahlkreisen insgesamt 10 500 Unterschriften von Wählern bekommen - das sind 150 Unterschriften pro Wahlkreis. Das Verfassungsgericht hatte am Montag geurteilt, dass der Landtag mit dem Festhalten an der Hürde das Recht auf Chancengleichheit der kleineren Parteien verletzt. Für die nächste Wahl sind es nun nur noch 75 Unterschriften pro Wahlkreis. Die Landtagswahl findet am 14. März 2021 statt.