Landtag verabschiedet Möglichkeit für Steuer auf Bauland

dpa/lsw Stuttgart. Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch den Weg für einen eigenen Hebesatz zur Besteuerung von Bauland frei gemacht. Die schwarz-grüne Koalition billigte in Stuttgart mit der Regierungsmehrheit die Grundsteuer C. Die Staatssekretärin im Finanzministerium, Gisela Splett (Grüne) sagte, man gebe den Kommunen ein weiteres Werkzeug an die Hand, ihre städtebaulichen Ziele zu verfolgen. So könnte weiterer Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden werden und Nachverdichtung gezielter angegangen werden.

Eine Kommune kann ab 2025 dann selber entscheiden, ob sie die Grundsteuer C erhebt. In dem Jahr tritt die Reform der Grundsteuer dann in Kraft. Die Opposition kritisierte die Regelung zur Grundsteuer C. Sie führe zu einem Flickenteppich unter den Kommunen, sagte der SPD-Politiker Nicolas Fink. Der FDP-Politiker Stephen Breuer kritisierte die CDU. Sie sei bei dem Thema eingeknickt. Sie hatte die Baulandsteuer äußerst skeptisch gesehen. Und der AfD-Abgeordnete Rainer Podeswa sagte, durch die neue Steuer gebe es keine Entspannung auf dem Markt für preiswerten Wohnraum.

Der Steuerzahlerbund hatte die geplante Besteuerung von Bauland im Vorfeld schon heftig kritisiert. Diese Grundsteuer stehe mit einer gerechteren Besteuerung nicht im Einklang, hatte Verbandschef Zenon Bilaniuk erklärt. „Denn ohne Rücksicht auf die Einkommenssituation oder die persönlichen Verhältnisse werden Eigentümer von unbebauten Grundstücken mit einem extremen Anstieg der Grundsteuerbelastung konfrontiert.“

Das in der Kritik stehende Gesetz zur Reform der Grundsteuer setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlagen für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden.

Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden. Die Kommunen im Land nehmen aus der Steuer jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen im Südwesten nun 5,6 Millionen Objekte neu bewertet werden.

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