Die Verurteilung einer Frau, die einen 46-jährigen Mann bei einem angeblichen Sexdate getötet hatte, ist endgültig. Die Angeklagte akzeptierte die lebenslange Freiheitsstrafe.
Wie das Landgericht Ulm am Montag mitteilte, nahm die 26-Jährige ihre Revision zurück. (Symbolbild)
Von red/afp
Das Ulmer Mordurteil gegen eine Frau, die ihre Internetbekanntschaft aus Freude am Töten bei einem vermeintlichen Sexdate stranguliert hat, ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Ulm am Montag mitteilte, nahm die 26-Jährige ihre Revision zurück.
Damit ist sie nun rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, außerdem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Das Urteil fiel am 25. Juli. Nach den nun rechtskräftigen damaligen Feststellungen des Gerichts fesselte die Frau ihre 46 Jahre alte Internetbekanntschaft unter dem Vorwand an einen Stuhl, dass es zum Sex kommen sollte. Tatsächlich strangulierte die Frau den Mann und stach mehrfach mit einem Messer auf ihn ein, der Mann starb vor Ort.
Dem Gericht zufolge tötete die Frau, um durch die Tat „Freude, Spaß und positive Gefühle“ zu erfahren und um in Zukunft als Serienmörderin Anerkennung zu bekommen.