Lesben- und Schwulenverband: Besuchserlaubnis zum Fest

dpa/lsw Stuttgart. Um Weihnachten nicht alleine feiern zu müssen, wenn man mit der eigenen Familie gebrochen hat, wirbt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) bei der Landesregierung für eine Lockerung der Corona-Regeln. Statt die Ausnahmeregelungen bei Kontaktbeschränkungen für Heiligabend und die Feiertage nur auf den engsten Familienkreis zu begrenzen, sollten auch andere wichtige Bezugspersonen erlaubt sein, heißt es in einem Schreiben des LSVD Baden-Württemberg an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vom Mittwoch, das der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart vorliegt.

Lesben- und Schwulenverband: Besuchserlaubnis zum Fest

Regenbogenfahnen wehen im Wind. Foto: picture alliance / Gregor Fischer/dpa/Archiv

Der Verband schlägt vor, sich an Formulierungen des Landes Berlin zu orientieren, wonach sich zu Weihnachten maximal fünf Personen aus beliebig vielen Haushalten plus Kinder unter 14 Jahren privat treffen dürfen. „Diese Regelung trägt dem Stellenwert von Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie Rechnung und ermöglicht ein Weihnachten im Kreise der Lieben für alle“, heißt es in dem Schreiben.

Ansonsten würde die soziale Isolation von Homo-, Bi-, Transsexuellen, Transgender, intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTTIQ) verstärkt. Viele erführen in ihren sogenannten Herkunftsfamilien Gewalt und Diskriminierung und hätten sich Freunde als Wahl- und Ersatzfamilie gesucht. Das ignoriere die „Idee der heilen Familie“.

Das Sozialministerium verwies auf eine Härtefallregelung in der Corona-Verordnung. Demnach darf ein Haushalt in der Regel mit bis zu vier weiteren Menschen aus dem engsten Familienkreis an Heiligabend und den Weihnachtstagen zusammenkommen, eine davon darf ausnahmsweise aber auch nicht zu jenem engsten Familienkreis gehören.