Beamtenhochschule Ludwigsburg

Letztes Kapitel in Zulagen-Affäre beendet

Rechtswidrige Zulagen werden lebenslang weitergezahlt – ist das Untreue? Drei Jahre lang hat die Staatsanwaltschaft dazu ermittelt. Nun sieht sie keinen Tatverdacht.

Letztes Kapitel in Zulagen-Affäre beendet

Die Zulagenaffäre war hier seit Jahren Thema: die Beamtenhochschule in Ludwigsburg

Von Andreas Müller

Die Zulagen an 13 Professorinnen und Professoren der Beamtenhochschule in Ludwigsburg sind zwar rechtswidrig, doch ihre weitere Zahlung stellt keine strafbare Untreue dar. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart mangels Tatverdachts eingestellt, wie ein Sprecher bestätigte. Damit blieb die Strafanzeige eines pensionierten Beamten ohne Erfolg, der für die Entscheidung der Hochschule kein Verständnis aufbrachte.

In der Zulagenaffäre war 2020 der frühere Rektor der Verwaltungshochschule wegen Untreue verurteilt worden. Er hatte den 13 langgedienten Professorinnen und Professoren kurz vor seinem Ausscheiden im Jahr 2011 Zulagen gewährt, die nur für Neuberufungen möglich waren. Im Schnitt erhielten sie dadurch monatlich 500 Euro zusätzlich und profitieren über die Pension bis an ihr Lebensende. Schon beim Prozess hatte sich der Schaden auf etwa 800 000 Euro summiert, inzwischen dürfte er eine Million Euro überschritten haben. Das Verfahren gegen die Empfänger war gegen Geldzahlungen in fünfstelliger Höhe eingestellt worden; dies stellt keine Strafe dar. Unter ihnen ist auch ein ehemaliger Professor, der mit dem Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer gerade über eine Datenschutzthematik streitet.

Herausgabe wegen Urheberschutz verweigert

Die Staatsanwaltschaft stützte sich nach Auskunft des Sprechers auch auf ein Rechtsgutachten, das die Beamtenhochschule eingeholt hatte. Darin ließ sie prüfen, ob die Zahlungen für die Vergangenheit zurückgefordert und für die Zukunft gestoppt werden könnten. Ergebnis: dies sei nicht möglich, wegen des „Vertrauensschutzes“. Auf Anfrage und einen Antrag unserer Zeitung hatte die Hochschule die Herausgabe des knapp 50-seitigen Gutachtens verweigert. Begründung: der Verfasser, ein Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht, verweigere seine Zustimmung. Er mache dafür urheberrechtliche Gründe geltend, es handele sich um „persönliche geistige Schöpfungen“.

Die von unserer Zeitung aufgedeckte Zulagenaffäre hatte nicht nur zu dem Prozess vor dem Landgericht, sondern auch zu einem Untersuchungsausschuss des Landtags geführt. Mit der bereits im Mai erfolgten Einstellung der Untreue-Ermittlungen, die sich gegen Unbekannt gerichtet hatten, dürfte die strafrechtliche Aufarbeitung nun endgültig abgeschlossen sein – fast 15 Jahre nach der Entscheidung des Ex-Rektors.