Libanesisches Clan-Mitglied soll abgeschoben werden

dpa Berlin/Bremen. Ein verurteilter Straftäter wird abgeschoben und reist illegal wieder ein, um Asyl zu beantragen. Der Fall eines Clan-Mitglieds sorgt bundesweit für Aufsehen. Nun gibt es eine Entscheidung der Justiz.

Libanesisches Clan-Mitglied soll abgeschoben werden

Der wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilte Straftäter war im Juli in den Libanon abgeschoben worden - nachdem er bereits viele Jahre lang ausreisepflichtig war. Foto: Carmen Jaspersen/dpa/Archivbild

Ein illegal wieder eingereistes Mitglied des libanesischen Miri-Clans soll aus Deutschland abgeschoben werden. Ein Asylantrag des Mannes wurde als offensichtlich unbegründet abgelehnt, wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin sagte.

Die Behörden bereiteten die Abschiebung des Betroffenen vor. Dessen Anwalt will indes Rechtsmittel dagegen einlegen. Seehofer bekräftigte, dass es angesichts des Falles bis auf weiteres schärfere Kontrollen an allen Grenzen gebe. Er kündigte zudem einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung an. Auch die SPD sieht Handlungsbedarf.

Seehofer sagte, die schnelle und richtige Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zeige, dass der Rechtsstaat handlungsfähig sei. „Wir werden auch in der Zukunft alles tun, damit unser Asylsystem nicht von Kriminellen missbraucht werden kann.“

Der wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilte Ibrahim Miri war im Juli in den Libanon abgeschoben worden - nachdem er bereits viele Jahre lang ausreisepflichtig war. Ende Oktober tauchte er wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen. Ein Amtsgericht ordnete Abschiebehaft bis zum 2. Dezember an.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte, Miri sei aufgefordert worden, Deutschland innerhalb einer Woche zu verlassen. Beamte würden ihn in diesem Fall an die Grenze eines Landes bringen, das bereit ist, ihn aufzunehmen. „Sollte er dieser Ausreisefrist nicht nachkommen, wird er in die Republik Libanon abgeschoben.“

Miri kann gegen die Asyl-Entscheidung und die geplante Abschiebung Rechtsmittel einlegen. Sein Anwalt Albert Timmer kündigte an, dies fristgerecht zu tun. „Es bleibt dann, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren abzuwarten“, sagte der Jurist.

Die Rückkehr des Mannes sorgte bundesweit für Aufsehen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gab es gegen das führende Clan-Mitglied eine Wiedereinreisesperre für das gesamte Schengen-Gebiet, die in der dafür vorgesehenen europäischen Datenbank gespeichert war.

Als Reaktion auf die illegale Einreise verschärfte Deutschland die Kontrollen an seinen Grenzen. Wegen der Dringlichkeit wurde der Asylantrag des Kriminellen nicht in Bremen, sondern in der Bamf-Zentrale in Nürnberg bearbeitet.

Seehofer erklärte, der Fall zeige, dass das Rechtssystem in diesem Bereich missbrauchsanfällig sei. Er zeige aber auch, dass der Schutz der EU-Außengrenzen unbefriedigend sei. Daher habe er verschärfte Polizeikontrollen angeordnet. „Personen mit Wiedereinreisesperre werden an allen deutschen Grenzen zurückgewiesen, auch wenn sie einen Asylantrag stellen.“ In sechs Fällen habe es Zurückweisungen gegeben, vier weitere Fälle seien in Bearbeitung, sagte Seehofer im Bundestag. Die verschärften Kontrollen würden nicht auf eine Woche oder auf vier Monate begrenzt, sondern „nachhaltig durchgeführt“.

Für kommende Woche kündigte der Minister einen Gesetzgebungsvorschlag an. Personen mit Einreiseverbot sollten dadurch während ihres Verfahrens ohne weitere Voraussetzung in Haft genommen werden können, wenn sie nicht abgewiesen wurden. Auch SPD-Fraktionsvize Eva Högl sagte, der Fall sei „Anlass für Handlungsbedarf“.

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz sagte, ein singulärer Fall sei kein guter Ratgeber. Er eigne sich „weder für populistische Grenzkontrollen noch für populistische Asyldebatten“. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann forderte mehr Unterstützung des Bundes für Abschiebungen. Bernd Baumann (AfD) sagte, der Fall sei „die Spitze eines Eisbergs“ und sprach von einem wehrlosen Rechtsstaat. Der Linke-Abgeordnete Friedrich Straetmanns hob die Menschenrechte hervor. Es spreche für den Rechtsstaat, dass auch Miri einen Asylantrag stellen könne und er geprüft werden müsse.

Die Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ führt nach Angaben von Miris Anwalt zu einer verkürzten Rechtsmittelfrist von einer Woche. „Zudem hat die Klage keine aufschiebende Wirkung, so dass neben einer Klage auch ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Bremen zu stellen ist. Dies wird fristgerecht geschehen.“ Sollte das Gericht den Antrag positiv bescheiden, wäre Miri für die Dauer des Klageverfahrens vor Abschiebung geschützt. Bei Ablehnung dürfte er abgeschoben werden. Es ist zu erwarten, dass das Gericht schnell zum Eilantrag entscheidet.

Dem Anwalt zufolge erklärte Miri, dass er sich im Fall einer Freilassung dem Behördenverfahren stellen werde. „Notfalls sei er auch bereit, eine elektronische Fußfessel zu tragen, um deutlich zu machen, dass er nicht untertauchen wird“, so der Jurist.

Bremens Innensenator Mäurer will eine Freilassung verhindern. Er verwies darauf, dass es neben dem Ermittlungsverfahren wegen der illegalen Einreise ein zweites Verfahren gegen Miri gibt. „Da geht es um einen Verstoß gegen das Waffenrecht.“ Bei einer jüngsten Durchsuchung seiner Wohnung sei eine größere Anzahl Patronen gefunden worden. „Üblicherweise hat man diese Patronen nicht zuhause.“ Neben Abschiebehaft gebe es mehrere Möglichkeiten für eine Inhaftierung.