Lockerung in Corona-Krise: Schutzmasken für die Justiz

dpa/lsw Stuttgart. Mit Tausenden Schutzmasken und Video-Verhandlungen wollen Gerichte und andere Justizeinrichtungen in Baden-Württemberg wieder zum Normalbetrieb zurückkehren. Die Voraussetzung dafür, dass das ab dem 27. April möglich ist, sei nach dem Rückgang der Infektionszahlen eine minimierte Infektionsgefahr, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU) am Donnerstag laut einer Mitteilung. Gefängnisse im Südwesten sind bei den geplanten Lockerungen vorerst nicht miteingeschlossen.

Lockerung in Corona-Krise: Schutzmasken für die Justiz

Ein junger Mann trägt eine Atemschutzmaske. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Symbolbild

39 000 Schutzmasken werden in dieser Woche an Gerichte und Staatsanwaltschaften verteilt - 40 000 weitere Schutzmasken seien auf dem Weg. Darüber hinaus haben Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Wolfs Angaben 1,7 Millionen Euro für ergänzende Schutzausrüstung erhalten. Derzeit gebe es Pilotprojekte zwischen Gefängnissen und Gerichten, um Gefangene per Videoübertragung anzuhören. Daneben sollen Video-Verhandlungen in Arbeits- und Sozialgerichten ausgeweitet werden. Richtern wird empfohlen, die Anzahl der Menschen in Sitzungssälen weiter zu begrenzen, um Abstandsregeln einzuhalten. Vereinzelt haben Justizeinrichtungen Plexiglasscheiben und Fiebermessgeräte erhalten.

Vor sechs Wochen war der Betrieb in den Gerichten stark reduziert worden. Der Fokus habe in der Zwischenzeit unter anderem auf unaufschiebbaren Haft- und Eilanträgen gelegen, hieß es vom Ministerium.