Grundsteuer-Erhöhung in Tübingen

Gutachter sieht Rechtsverstöße – Stadt und OB Boris Palmer wehren sich

Im Streit über die Grundsteuer-Erhöhung in Tübingen berichtet Haus&Grund über ein Gutachten, das die Position des Vereins stützt. Doch die Stadt und Boris Palmer widersprechen.

Gutachter  sieht Rechtsverstöße – Stadt und OB Boris Palmer wehren sich

Die Erhöhung der Grundsteuer B in Tübingen hat zu einem Streit zwischen OB Boris Palmer und dem Eigentümerverein Haus&Grund geführt.

Von Florian Dürr

Die Stadt Tübingen zieht gegen Haus&Grund vor Gericht – so lautete die letzte Schlagzeile im Streit um die Grundsteuer-Erhöhung in der Unistadt. Jetzt berichtet der Eigentümerverein über das Ergebnis des bereits angekündigten Gutachtens eines „renommierten Kommunalverfassungsrechtler“: Der Ludwigsburger Professor Arne Pautsch sieht in der Grundsteuer-Erhöhung mögliche Rechtsverstöße der Stadt, wie Haus&Grund am Freitagvormittag mitteilt.

Seit Wochen streiten sich OB Palmer und Haus&Grund wegen der Grundsteuer

„Nach seiner Beurteilung dürften sich – kurz gefasst – die Bescheide als rechtswidrig erweisen, weil nach seiner Auffassung schon die zugrunde liegende Satzung in mehrfacher Hinsicht nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Ausfertigung und Bekanntmachung genüge und daher unwirksam sei“, heißt es in der Pressemitteilung des Eigentümervereins. Und weiter: „Insbesondere sei die Satzung nicht vom Berechtigten signiert worden und das Bereitstellungsdatum sei nicht in genügender Form angegeben.“ Zudem sehe Pautsch „wegen der fehlenden Angabe einer Rechtsgrundlage in den Grundsteuerbescheiden einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Zitiergebot“, heißt es.

Seit Wochen streiten sich Tübingens OB Boris Palmer und Haus&Grund über die rückwirkende Grundsteuer-Erhöhung, die der Gemeinderat im Sommer beschlossen hat. Der Ex-Grüne macht Haus&Grund wegen deren Behauptungen für rund 650 Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide verantwortlich. Der Eigentümerverein hatte seine Mitglieder auf eine mögliche rechtswidrige Anhebung aufmerksam gemacht. Palmer wiederum beschwerte sich über eine seiner Ansicht nach sinnlose Beschäftigung der Verwaltung wegen der „unbegründeten“ Widersprüche. Auch die zuständige Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Tübingen, sah „keine Anhaltspunkte für eine mangelhafte Bekanntmachung der Satzung“.

Stadt Tübingen und OB Boris Palmer weisen Vorwürfe in Gutachten zurück

Erst hatte es Palmer mit einer Unterlassungserklärung versucht, doch die Frist zur Unterzeichnung ließ Haus&Grund verstreichen. Dann folgte die Ankündigung, vor Gericht zu ziehen: Die mündliche Verhandlung soll voraussichtlich Mitte November vor dem Amtsgericht Tübingen stattfinden.

Die Vorwürfe im nun vorgelegten Gutachten weisen die Stadt Tübingen und ihr Rathauschef in einer Mitteilung am Nachmittag zurück: „Nach eingehender rechtlicher Prüfung steht fest: Die Satzung wurde ordnungsgemäß ausgefertigt, vom Oberbürgermeister persönlich unterzeichnet und den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend elektronisch bekannt gemacht“, heißt es. Die Nachweise dafür lägen vor und seien in den städtischen Akten dokumentiert.

Haus&Grund zeigt sich „verblüfft“ über Vorgehen von OB Boris Palmer

„Wäre die vom Gutachter von Haus und Grund vertretene Rechtsauffassung zutreffend, gäbe es mit hoher Wahrscheinlichkeit in keiner einzigen Kommune Baden-Württembergs eine formell korrekt veröffentlichte Satzung“, sagt OB Palmer: „Das zeigt, dass diese Interpretation mit der kommunalen Praxis und dem gesetzgeberischen Willen nicht vereinbar ist.“

Haus&Grund macht in seiner jüngsten Pressemitteilung deutlich, „dass es dem Verein von Anfang an um eine sachliche und kompetente Bewertung der aufgeworfenen Rechtsfragen ging“ – „nicht um ein Medienereignis“. Deshalb sei man „verblüfft“ gewesen über das Vorgehen von OB Palmer, der angekündigt hatte, die eingegangen Widersprüche mit der höchstmöglichen Gebühr zurückzuweisen. „Es ist nicht Sache des Oberbürgermeisters, die Bürger seiner Stadt zu sanktionieren, wenn sie ihre verbrieften Rechte wahrnehmen“, heißt es vom Eigentümerverein.