Luftreinhalteplan Fall für Bundesverwaltungsgericht

dpa/lsw Stuttgart. Das Regierungspräsidium Stuttgart akzeptiert ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zum Luftreinhalteplan Ludwigsburg nicht. Es werde Revision eingelegt, teilte Regierungspräsident Wolfgang Reimer am Freitag mit. Er rechne damit, dass in Ludwigsburg 2020 alle Grenzwerte eingehalten werden. „Die gutachtlichen Prognosen sowie aktuelle Messwerte bestätigten, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“ Auch die Stadt Ludwigsburg will das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen, hieß es in einer Mitteilung der Stadt.

Der VGH mit Sitz in Mannheim hatte entschieden, dass das Land die Planung für saubere Luft in Ludwigsburg überarbeiten und dabei von Anfang an Dieselfahrverbote ernsthaft in Betracht ziehen müsse. Nur wenn es sichere Mittel gebe, die Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid gleich schnell und wirksam wie durch Fahrverbote zu drücken, könne man von letzteren absehen.

Oberbürgermeister Matthias Knecht (parteilos) sagte, die Revision sei für die Kommune aber kein Feigenblatt. Sobald man sich mit dem Regierungspräsidium über Maßnahmen verständigt habe, würden diese umgesetzt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in der Barockstadt geklagt.