Luftreinhalteplan lässt auf sich warten

Maßnahmenkatalog wird erst im Frühjahr fertig – Lkw-Durchfahrtsverbot kommt wohl doch nicht

Der Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter ist zwar umstritten, aber er gilt weiterhin, und in der Backnanger Eugen-Adolff-Straße wird er nach wie vor überschritten. Ideen, wie die Schadstoffwerte gesenkt werden sollen, gibt es viele, umgesetzt wurde aber noch nichts. Denn der Luftreinhalteplan, den das Regierungspräsidium erarbeitet, ist noch nicht fertig.

Luftreinhalteplan lässt auf sich warten

Die Messstation in der Eugen-Adolff-Straße hängt direkt am Fahrbahnrand. Ein Fahrradstreifen soll den Abstand zu den vorbeifahrenden Autos vergrößern. Foto: A. Becher

Von Kornelius Fritz

BACKNANG. Seit drei Jahren werden die Emissionen an der viel befahrenen Eugen-Adolff-Straße erfasst. Die Stickoxidwerte sind seitdem gesunken: Von 56 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2016 über 53 in 2017 auf zuletzt nur noch 49 Mikrogramm. Zustande gekommen ist dieser Rückgang allein dadurch, dass ältere Fahrzeuge durch neue ersetzt wurden. Gut möglich, dass eines Tages auch der Grenzwert von 40 Mikrogramm ohne weiteres Zutun unterschritten würde, aber darauf darf die Politik nicht warten. Denn laut Bundesimmissionsschutzgesetz ist das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart als zuständige Landesbehörde verpflichtet, für Backnang einen Luftreinhalteplan mit geeigneten Gegenmaßnahmen aufzustellen (siehe Infobox).

Angekündigt war dieser Plan für Ende 2018, doch er lässt weiter auf sich warten. Auf Nachfrage erklärt RP-Sprecherin Stefanie Paprotka, es seien noch gutachterliche Untersuchungen sowie Abstimmungen mit der Stadt Backnang erforderlich. Alle Maßnahmen, die infrage kommen, müssen nämlich vorher von Gutachtern auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Als neues Datum für die Fertigstellung nennt das Regierungspräsidium jetzt „Frühjahr 2019“.

Fahrradstreifen vergrößert Abstand zur Messstation

Dabei ist vieles, was in dem Plan stehen wird, längst bekannt. So wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Eugen-Adolff-Straße voraussichtlich von 50 auf 40 Kilometer pro Stunde reduziert. Außerdem soll bergauf am Fahrbahnrand ein 1,50 Meter breiter Fahrradstreifen eingezeichnet werden. Dabei geht es allerdings weniger um die Radfahrer als darum, den Abstand zwischen Auspuffrohr und Messstation zu vergrößern. Das sei keine Trickserei, sondern werde vom Umweltministerium ausdrücklich empfohlen, erklärt der Backnanger Baudezernent Stefan Setzer: „Das kann bis zu zwei Mikrogramm ausmachen“

Die Idee eines Durchfahrtsverbots für Lastwagen ist dafür wohl vom Tisch. „Dazu bräuchten wir erst Daten, wie hoch der Durchfahrtsverkehr in diesem Bereich momentan ist“, sagt Setzer. Weil dem Lieferverkehr die Zufahrt weiterhin gestattet bleiben muss, glaubt er, dass der Effekt gering wäre: „Wir müssen auch immer die Verhältnismäßigkeit prüfen.“

Solange kein Luftreinhalteplan vorliegt, kann die Stadt noch gar nichts machen. Und wenn der Entwurf wie angekündigt im Frühjahr vorgelegt wird, schließen sich noch eine öffentliche Auslegung und eine Überarbeitungsphase an. Bis die ersten Tempo-40-Schilder aufgehängt werden, dürfte es also Sommer oder sogar Herbst werden.

Auch der geplante Abriss von drei Gebäuden auf der Hangseite, der den Luftaustausch verbessern soll (wir berichteten), wird wohl nicht früher beginnen. Der Investor habe den Abbruchantrag zwar eingereicht, sagt Setzer. Damit er eine öffentliche Förderung bekommen kann, müssen aber erst noch Sanierungsmittel beim Land beantragt und bewilligt werden. Auch das geht erfahrungsgemäß nicht von heute auf morgen. „Wir gehen von einem Abbruch in der zweiten Jahreshälfte aus“, sagt der Baudezernent. Und die intelligente Verkehrssteuerung mit vernetzten Wegweisern und Ampeln sowie einem neuen Parkleitsystem wird wohl erst 2020 in Betrieb gehen.

Prozess beginnt vielleicht erst 2020

Ist es dann vielleicht schon zu spät? Immerhin bezieht sich der EU-Grenzwert auf den Jahresmittelwert, und wenn der 2019 wieder überschritten wird, könnten die Gerichte ein Diesel-Fahrverbot wie in Stuttgart anordnen. Stefan Setzer ist allerdings optimistisch, dass das in Backnang nicht passieren wird: „Nach der aktuellen Prognose werden wir bis Jahresende an den Bereich des Grenzwerts herankommen.“ Selbst wenn die Werte dann noch knapp über 40 Mikrogramm liegen sollten, geht er davon aus, dass die Richter keine Fahrverbote verhängen würden: „Das wäre aus unserer Sicht völlig unverhältnismäßig.“

Abgesehen davon ist auch noch gar nicht klar, wann sich der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim überhaupt mit der Klage der Deutschen Umwelthilfe beschäftigen wird. Der zuständige
10. Senat muss sich neben dem Backnanger Fall nämlich auch noch um die Klagen gegen die Städte Reutlingen, Freiburg, Esslingen, Ludwigsburg, Heilbronn und Marbach kümmern. Als erstes werde man sich im Frühjahr mit Reutlingen befassen, erklärt VGH-Sprecher Matthias Hettich, die weitere Reihenfolge sei noch unklar. Ebenso, wie viele Prozesse das Gericht in diesem Jahr überhaupt schaffen wird: „Jedes Verfahren für sich ist sehr komplex“, sagt Hettich und will nicht ausschließen, dass der Backnanger Fall erst 2020 verhandelt wird.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass Verfahren am VGH im Schnitt eineinhalb Jahre dauern und gegen das Urteil noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden kann, wird klar, dass sich Diesel-Fahrer in Backnang im Moment noch keine allzu großen Sorgen machen müssen.