Luftwertemessung: EuGH-Gutachterin für strenge Vorgaben

dpa Luxemburg.

Im Streit über Messstationen für Luftschadstoffe plädiert die zuständige Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof für eine strenge Auslegung des EU-Rechts. Schon wenn an einzelnen Messstellen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid oder Feinstaub überschritten werden, solle dies als Verstoß gegen EU-Vorgaben zur Luftqualität gelten, erklärte EuGH-Generalanwältin Juliane Kokot in ihrem Gutachten zu einem Fall aus Belgien. Es müsse also kein Mittelwert aller Messstationen in einem Gebiet gebildet werden.