Mädchen aus der Nachbarschaft sexuell missbraucht

Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung: Der 39-jährige Angeklagte räumt die Vorfälle vollumfänglich ein und bittet um Entschuldigung.

Mädchen aus der Nachbarschaft sexuell missbraucht

Auf die Spur gekommen ist man dem Angeklagten durch die Recherchen des „International Centre for Missing & Exploited Children“, einer halbstaatlichen Organisation in den USA. Symbolfoto: BilderBox/Erwin Wodicka

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Weissach im Tal/Weinstadt. Ein 39-Jähriger ist wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos sowie wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen vom Amtsgericht Waiblingen zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Vor Gericht machte der Angeklagte keine Angaben zu den Vorwürfen. Er ließ jedoch von seinem Anwalt eine Erklärung verlesen, in der er die Tatbestände einräumt und sein Bedauern ausdrückt. Er könne das Geschehene leider nicht mehr rückgängig machen, möchte sich aber bei den Geschädigten und ihren Angehörigen entschuldigen. Zudem befinde er sich wegen seiner sexuellen Neigungen seit gut einem Jahr in Therapie.

Auf die Spur gekommen ist man dem gelernten Stuckateur und Zimmermann aus dem Raum Backnang durch die Recherchen des „International Centre for Missing & Exploited Children“, einer halbstaatlichen Organisation in den USA. Es folgte 2021 eine Hausdurchsuchung, bei der umfangreiches Bildmaterial sichergestellt wurde, auf dem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu sehen ist. Es kam auch zu sexuellen Handlungen in einer Umlandgemeinde. Der 39-Jährige hatte ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn, deren zwölfjährige Tochter daher des Öfteren zum Fernsehen zu ihm kam. Dabei machte er ein Foto vom entblößten Po des Mädchens, auf dem seine Hand liegt. Eine Polizeibeamtin berichtet als Zeugin, dass das Bild aufgrund verschiedener Merkmale dem Nachbarsmädchen und dem Angeklagten zugeordnet werden konnte.

Eine weitere Geschädigte, die als Nebenklägerin durch ihre Anwältin vertreten wurde, meldete sich im Zusammenhang mit den Ermittlungen. Ihr Fall liegt schon einige Jahre zurück, war jedoch von höherer Intensität. Obwohl sie nach wie vor unter den Folgen des Übergriffs leidet und therapeutische Unterstützung braucht, konnte sie inzwischen eine Familie gründen.

Durch das Geständnis des Angeklagten konnte auf die Aussage der Nebenklägerin verzichtet und die Verhandlung erheblich verkürzt werden. Der Angeklagte habe ein „Riesenglück“, so ihre Anwältin, dass die Tat zu dem Zeitpunkt noch nicht als Verbrechen, sondern „nur“ als Vergehen galt. Am 1. Juli 2021 trat die Strafverschärfung für Kindesmissbrauch und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen in Kraft.

Beim Verlesen der Eintragungen im Bundeszentralregisters nennt der Richter etliche Verstöße und Vorstrafen, eine davon ist einschlägig. Seit 2014 erfolgten keine Einträge mehr. Nach den Plädoyers und einer dreißigminütigen Beratungszeit verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, davon zwei Jahre begleitet von der Bewährungshilfe. Zudem muss die Therapie fortgesetzt werden. Der Verurteilte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine Auslagen und die der Nebenklage. Darüber hinaus soll ein Schmerzensgeld von 2000 Euro an die Nebenklägerin und 1000 Euro an den Kinderschutzbund Schorndorf bezahlt werden.

Zugunsten des 39-Jährigen wirke sich sein Geständnis, seine Mitarbeit in der Therapie und der Härteausgleich für das Strafmaß aus, sodass sich insgesamt eine positive Sozialprognose ergebe, erklärte der Richter. „Auf jeden Fall sind und bleiben Kinder sexuell tabu!“, so der Richter weiter. Nicht nur der sexuelle Missbrauch sei verwerflich, sondern auch der Konsum von Bildmaterial, der zu einem Ausweiten des Marktes und tatsächlicher sexueller Gewalt führe.