Mann droht mit Selbstsprengung und kommt in Präventivhaft

dpa Hannover. Ein Mann droht damit, seiner Familie etwas anzutun und sich selbst in die Luft zu sprengen. Die Behörden nehmen den 33-Jährigen daraufhin in Präventivhaft. Er ist als impulsiver Gewalttäter bekannt.

Mann droht mit Selbstsprengung und kommt in Präventivhaft

Der verdächtige 33-Jährige war erst im Februar aus dem Gefängnis entlassen worden. Symobild: Friso Gentsch Foto: Friso Gentsch

Die Sicherheitsbehörden haben in Osnabrück einen 33-Jährigen in Haft genommen, der sich nach eigenen Angaben in Berlin in die Luft sprengen wollte.

Der Mann habe angedroht, Personen aus seiner Familie etwas anzutun, sagte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Freitag im Landtag in Hannover. Der Mann ist als Gewalttäter bekannt und wurde als Hochrisikofall im Bereich häusliche Gewalt eingestuft. Der 33-Jährige habe angekündigt, er wolle den Märtyrertod sterben, sagte Pistorius.

Wie das Innenministerium betonte, gibt es derzeit keine Hinweise auf einen religiös oder politisch extremistischen Hintergrund. Außerdem könne bislang davon ausgegangen werden, dass keine weiteren Personen an den möglichen Plänen beteiligt sind. Aus Gründen der Abwehr einer bevorstehenden terroristischen Straftat habe das Amtsgericht einen Langzeitgewahrsam für zulässig erklärt. Der Mann bleibt zunächst für 14 Tage in Haft. Dabei habe auch die bekannte Gefährlichkeit und Impulsivität des Mannes eine Rolle gespielt.

Der wegen verschiedener Delikte vorbestrafte Mann war erst im Februar aus der Haft entlassen worden. Zuletzt wurde vor einer Woche wegen eines erneuten Gewaltdelikts ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Der Hintergrund der Drohung wird nun geklärt - ebenso die Ernsthaftigkeit und die Frage, ob der aus dem Libanon stammende Mann möglicherweise psychisch gestört ist.

Der Mann mit palästinensischer Volkszugehörigkeit hatte nach Angaben des Ministeriums erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen und soll abgeschoben werden. Dem stand bislang entgegen, dass seine Staatsangehörigkeit nicht abschließend geklärt ist. Die Identitätsklärung mit dem Ziel der Abschiebung solle aber weiter konsequent betrieben werden, so das Ministerium.

Das im Mai beschlossene neue niedersächsische Polizeigesetz ermöglicht zur Terrorismusbekämpfung eine Präventivhaft für Gefährder von bis zu 35 Tagen.