Marbacher Schüler verschicken strafbare Inhalte

Volksverhetzung oder Kinderpornografie im Chat sind kein Kavaliersdelikt – Eltern tragen Verantwortung, das zeigt ein Fall am FSG

Marbacher Schüler verschicken strafbare Inhalte

Nicht alles, was Schüler über Smartphones verbreiten, ist lustig. Eltern sollten auf strafbare Inhalte kontrollieren. Symbolfoto: Pixabay

Von Sabine Armbruster

MARBACH AM NECKAR. Die Nachricht dürfte etliche Eltern am Friedrich-Schiller-Gymnasium (FSG) aufgeschreckt haben: Achtklässler hatten sich in einem Chat nationalsozialistische, verfassungsfeindliche und zum Teil kinderpornografische Inhalte zugeschickt. Ein Phänomen, das nicht ungewöhnlich ist, wie Stefan Hermann vom Polizeipräsidium Ludwigsburg auf Nachfrage der Marbacher Zeitung bestätigt. Auch Jürgen Sauter, Lehrer und Mitglied der erweiterten Schulleitung, sieht es realistisch: „Uns ist klar, dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt und dass vor allem Jungen der siebten bis neunten Klassenstufe betroffen sind.“

Schulen können höchstens ein Drittel abfangen

Ebenso klar ist ihm auch, dass die Schule nur wenig Einflussmöglichkeiten hat: „Die Fälle sind sehr unterschiedlich, und wir bekommen das in der Regel nicht mit“, betont er. Und: „Es geht nicht ohne die Eltern zu Hause, wir können da höchstens ein Drittel abfangen.“ Auch Polizeisprecher Hermann macht deutlich: „Es reicht nicht, einer Zehnjährigen zum Start an die weiterführende Schule einfach ein Smartphone in die Hand zu drücken. Man muss schauen, welche Software draufgespielt wird und bestimmte Dinge sperren.“ Denn es sei nicht Aufgabe der Polizei, bei verbotenen Inhalten alles wieder in Ordnung zu bringen: „Wir sind für die Strafverfolgung und nicht für die Erziehung zuständig.“

Die ist zwar auch nicht die Aufgabe von Schulen. Dennoch, so Sauter, sei das FSG „sehr umfassend an dem Thema dran“, weil man sich des staatlichen Auftrags und der Verantwortung den Schülern gegenüber bewusst sei. So werde immer wieder über die Risiken aufgeklärt. Eltern von Fünft- und Sechstklässlern würden umfassend, auch über die rechtliche Seite, informiert. Beispielsweise darüber, dass auch ein Klassenchat Privatsache und nicht Angelegenheit der Schule ist. Mit dem Kollegium würden unter anderem Handlungsmöglichkeiten – vom Nachsitzen mit Gespräch bis zur Präventionsveranstaltung mit der Polizei – erörtert. Die allerletzte Möglichkeit sei ein Schulverweis. Für die Schüler gebe es in der fünften Klasse einen Basis-Medienkurs, in der sechsten und in der siebten Auffrischungsmodule.

„Aber wir überlegen gerade: Reicht das?“, so Jürgen Sauter. Denn das theoretische Wissen bei den Schülern sei durchaus vorhanden. Doch im „Mediensumpf“ werde alles über den Haufen geworfen. Da seien die Schüler auch nur ein Abbild der Gesellschaft.

Wichtig sei, die Kinder und Jugendlichen zu stärken, damit sie angemessen reagieren könnten, falls sie illegale Inhalte erhielten. Das sollte in drei Schritten erfolgen: Raus aus der Gruppe, ein klares Stopp-Signal senden und aktiv auf jemand anderen zugehen, beispielsweise auf das Medienteam der Schule, die SMV, die Schulleitung oder – ab Januar – auf den Schulsozialarbeiter.

Im aktuellen Fall ermittelt die Polizei. Das heißt: Die betroffenen Smartphones wurden zur Untersuchung beschlagnahmt und sind damit erst einmal lange Zeit weg. Oder vielleicht auch für immer. Denn gerade kinderpornografische Inhalte könne man oft nicht nachhaltig löschen, sodass eine Vernichtung der Geräte die einzige Möglichkeit sei, sagt Stefan Hermann. Zudem war man mit dem Polizei-Präventionsteam an der Schule und hat deutlich gemacht, dass das Internet nichts vergisst und man für seine Daten selbst verantwortlich ist – bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Eltern können für die Inhalte auf Smartphones belangt werden

Dass das keine Theorie ist, zeigt das Beispiel einer Mutter, deren Sohn an eine andere Schule als das FSG geht. Bei ihr tauchte unverhofft die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl auf. Der Grund: Ihr Sohn hatte kinderpornografische Sticker auf seinem Smartphone. Weil der Vertrag dafür auf die Mutter läuft, galt der Durchsuchungsbefehl nicht nur für das Haus mit allen Computern, sondern auch für die Arbeitsstelle der Mutter. Das Handy wurde beschlagnahmt und wird analysiert, der Sohn hat sich sozial zurückgezogen. Der Ausgang des Ganzen ist ungewiss.

Zumindest für die Mutter wird es jedoch wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen geben. „Wenn Anzeige erstattet worden ist und der Handyvertrag auf die Eltern läuft, werden sie zwar bei der Polizei als Beschuldigte geführt. Aber wenn sich nachweisen lässt, dass das verbotene Material wirklich nur auf dem Handy des Sohnes oder der Tochter war, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Fall der Eltern ein“, erklärt Polizeisprecher Stefan Hermann. Sollte sich das aber nicht zweifelsfrei klären lassen, könne es auch für die Eltern bis vors Gericht gehen.