Mauersturz von Wertheim: Keine Einigung bei Gütetermin

dpa/lsw Mosbach. Nach dem Einsturz einer denkmalgeschützten Mauer in Wertheim (Main-Tauber-Kreis) hat am Mittwoch vor dem Landgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) das juristische Nachspiel ohne greifbares Ergebnis begonnen. Bei dem ersten Termin konnten sich der Eigentümer der Stützmauer und eine Fachfirma nicht auf einen Vergleich einigen, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte (Az.: 1 O 166/20).

Mauersturz von Wertheim: Keine Einigung bei Gütetermin

Ein Teil einer historischen Mauer ist in der Wertheimer Altstadt eingestürzt. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Im Dezember 2019 war eine denkmalgeschützte Stützmauer in Wertheim teilweise eingestürzt. Menschen wurden nicht verletzt. Die acht Meter hohe Mauer an einem Fußweg war vor dem Einsturz nach Regengüssen von einer Fachfirma überprüft worden. Diese hatte keine Gefährdung gesehen, die eine vorbeugende Absperrung notwendig gemacht hätte.

Gegenstand des Prozesses ist die Klage des Mauerbesitzers auf eine Entschädigung. Gefordert sind 150 000 Euro. Die Fachfirma für Natursteinstützbauten bezweifelt nach Angaben des Gerichts hingegen, dass der Kläger tatsächlich auch der Eigentümer der Mauer ist. Das Gericht hatte am Vormittag die Standpunkte der Parteien angehört. Nach dem Gütetermin vom Mittwoch haben beide Seiten die Gelegenheit, eine schriftliche Ausführungen der Standpunkte nachzureichen, wie es hieß. Eine Entscheidung sei nun für den 2. Juni vorgesehen. Ein Sachverständiger werde hinzugezogen.

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