Maximal mögliche Wohnungszahl festgelegt

Großerlacher Gemeinderat stellt Entwurf zum Bebauungsplan für das Sondergebiet „Alexander-Stift – 1. Änderung“ fest

Von Elisabeth Klaper

GROSSERLACH. In einigen Gebäuden auf dem Areal des bisherigen Pflegeheims Alexander-Stift in Neufürstenhütte ist geplant, Wohnungen verschiedener Größe, auch sozialen Wohnraum, für Familien sowie Apartments für Berufspendler und Fachkräfte zu schaffen.

Um die geänderte Nutzung vorhandener Gebäude zum Wohnen zulassen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. „Der Investor macht, was politisch gewünscht und erforderlich ist: Er betreibt Wohnungsbau, das ist ein mutiges Projekt“, hob Bürgermeister Christoph Jäger in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres hervor. Dabei ging es darum, dieses Projekt zu ermöglichen und dazu das beschleunigte Verfahren für die Änderung des Bebauungsplans Sondergebiet Alexander-Stift auf den Weg zu bringen.

Im Rahmen des Vorverfahrens seien keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden, berichtete Hauptamtsleiter Steffen Barth. Die Baurechtsbehörde des Landratsamts habe jedoch eine wichtige Ergänzung angeregt. Nur in Gebäuden, die im Bebauungsplan mit „Wohnen“ bezeichnet sind, ist diese Nutzung auch zulässig. Laut Barth plant der Investor insgesamt 50 Wohneinheiten.

Zudem seien 29 neue Stellplätze geplant, sodass insgesamt 58 Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, was die Baurechtsbehörde prüfen müsse, da nach aktuellem Stand deutlich weniger vorhanden seien, berichtete Jäger.

Grundsätzlich sollte laut Barth ein Stellplatz pro Wohneinheit vorhanden sein. Die Bebauungsplanänderung mache die Nutzungsänderung aber erst möglich, stellte der Rathauschef klar. Die eigentliche Schaffung von Wohnungen „muss der Investor erst noch beantragen und die Genehmigung dafür einholen, und zwar Schritt für Schritt für jedes Gebäude mit konkreten Baugesuchen und -anträgen“, unterstrich Jäger.

Auf Anregung mehrerer Gemeinderatsmitglieder fasste der Bürgermeister kurz die Ergänzung zusammen, mit der die Zahl der Wohneinheiten nach oben begrenzt werden soll. Im Plan des Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplans Sondergebiet Alexander-Stift werden die möglichen Wohneinheiten pro Gebäude als Maximalwert festgeschrieben. Der Textteil wird nun dahin gehend ergänzt, dass Nutzungen nur entsprechend den im Plan eingeschriebenen Angaben zulässig sind. Bei einer Enthaltung billigte das Gemeindeparlament den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Sondergebiet Alexander-Stift und stellte diesen fest. Damit kann nun das beschleunigte Verfahren zur Änderung beginnen: Der Entwurf wird öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.