Medikamente dürfen via Amazon versandt werden

Magdeburg/München (dpa).Ein Apotheker aus München ist im Streit über den Verkauf von Arzneimitteln über eine Online-Plattform vor Gericht gescheitert. Eine Apotheke aus dem Harz darf über die Handelsplattform Amazon weiter rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente vertreiben. Das Landgericht Magdeburg entschied am Freitag, dass dies nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wie ein Sprecher mitteilte. Der Münchner Apotheker als Mitbewerber habe geklagt und sei unterlegen. Der in der Stadt Oberharz am Brocken ansässige beklagte Apotheker tritt den Angaben zufolge auf der Online-Plattform mit dem Namen seiner Apotheke auf, die auch Verkauf und Versand der Medikamente übernimmt.

Aus Sicht der zuständigen Kammer spricht nichts gegen diesen Handelsweg. Sie bezog sich auf eine Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012, wonach der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt ist. Der Beklagte besitze die behördliche Erlaubnis zum Versand von Medikamenten.