Mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe

Mittagessen und Fahrkarte kostenlos ab dem 1. August

Mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe

Mehr Geld für Schulbedarf. Foto: Fotolia

WAIBLINGEN (pm). Das Starke-Familien-Gesetz, das zum 1. August in Kraft tritt, führt zu Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ziel des Gesetzes ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und den Zugang der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu verbessern. Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen. Folgende Änderungen treten ein:

Erhöhung des Betrags für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 Euro auf 150 Euro. In Zukunft wird die Leistung jedes Jahr in gleichem Maß wie der Regelbedarf erhöht.

Erhöhung des Teilhabebeitrags von bis zu 10 Euro auf bis zu 15 Euro im Monat. Damit wird es Kindern und Jugendlichen erleichtert, in der Freizeit bei Spiel, Sport, Kultur mitzumachen.

Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung. Das bedeutet: Es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege sowie eine kostenlose ÖPNV-Fahrkarte für Schülerinnen und Schüler.

Regelung zur Unabhängigkeit des Anspruchs auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung. Damit erhalten auch diejenigen Schüler Lernförderung, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.

Verwaltungsvereinfachung durch teilweisen Wegfall gesonderter Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen.

Fragen beantwortet das Team Bildung und Teilhabe im Kreissozialamt, Telefonnummer 07151/5011453, E-Mail an bildungspaket@rems-murr-kreis.de, oder das Jobcenter Rems-Murr, Servicecenter, Telefonnummer 07151/ 9519670, E-Mail an Jobcenter-Rems-Murr.711@jobcenter-ge.de.