Nach Boris Palmers Aufforderung

Mehrere Eigentümer ziehen Grundsteuer-Widerspruch zurück

Hunderte Widersprüche gegen die Grundsteuer-Erhöhung hatte Tübingens OB Palmer als „unbegründet“ bezeichnet und die Zurücknahme gefordert. Jetzt folgen mehrere Eigentümer der Forderung.

Mehrere Eigentümer ziehen Grundsteuer-Widerspruch zurück

Boris Palmer hatte alle Grundstückseigentümer, die Widerspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt hatten, aufgefordert, diesen wieder zurückzuziehen.

Von Florian Dürr

Boris Palmer hat sich vergangene Woche mit deutlichen Worten an jene Tübinger Grundstückseigentümer gewandt, die Widerspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt hatten. „Wir beklagen uns zu Recht über Bürokratie. Wir Bürger müssen dann aber auch aufhören, die Verwaltung sinnlos zu beschäftigen“, sagte der parteilose Oberbürgermeister verärgert über hunderte, seiner Ansicht nach „unbegründete“ Widersprüche gegen die Grundsteuer-Erhöhung. Und forderte die „rasche“ Zurücknahme. Ansonsten werde für die Ablehnung eine Gebühr in Höhe von 120 Euro fällig.

Mehr als 650 Widersprüche gegen die Grundsteuer-Erhöhung in Tübingen

Dieser Aufforderung sind nun mehrere Grundstückseigentümer gefolgt, wie die Stadt Tübingen auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt: „Seitdem Oberbürgermeister Boris Palmer öffentlich dazu aufgefordert hat, die Widersprüche zurückzuziehen, wurden 25 Widersprüche zurückgenommen“, informiert eine Sprecherin.

Ein Großteil der Eigentümer aber bleibt wohl bei der Ansicht, dass ihr Grundsteuerbescheid möglicherweise zu Fall gebracht werden kann: Mehr als 650 Widersprüche sind bei der Stadt Tübingen eingegangen – „aufgrund des Aufrufs von Haus&Grund“, sagt die Sprecherin.

Boris Palmer wehrt sich gegen Darstellung von Haus&Grund

Denn hinter der Häufung steckt offenbar ein Hinweis des Eigentümervereins Haus&Grund Tübingen, weshalb Palmer per Unterlassungserklärung dagegen vorgeht. Nach Ansicht des Vereins könnte die Grundsteuer-Erhöhung möglicherweise rechtswidrig sein, weil die sogenannte Änderungssatzung laut eines „von dritter Seite in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens“ nicht veröffentlicht worden sein soll. Tübingen hatte im Sommer für einen genehmigungsfähigen Haushalt den Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar angehoben.

Palmer jedoch wehrt sich vehement gegen die Darstellung und sprach zuletzt von „offenkundig unbegründeten Widersprüchen wegen einer offenkundig falschen Behauptung des Hausbesitzervereins“. Auch die zuständige Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Tübingen, stellte vergangene Woche klar: Man habe „keine Anhaltspunkte für eine mangelhafte Bekanntmachung der Satzung“.

Haus&Grund kündigte jüngst „im Interesse der Mitglieder“ ein eigenes Gutachten bei einem Experten für Verwaltungsrecht an: „Dieses liegt uns voraussichtlich Ende Oktober vor“, informiert die Tübinger Haus&Grund-Vorsitzende Dagmar König auf der Internetseite des Eigentümervereins: „Wir werden Sie dann über unsere Homepage informieren, bis dahin bitten wir um Geduld.“ Die von Palmer versendete Unterlassungserklärung werde man prüfen, so König, und „dann über das weitere Vorgehen entscheiden“.