Mercedes-Benz-Bank: Laut OLG keine Fehler in Kreditverträgen

dpa/lsw Stuttgart. Die Widerrufsregeln in den Autokreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart nicht zu beanstanden. Die Richter wiesen am Dienstag die Berufung eines Autokäufers ab, der seinen Darlehensvertrag im August 2017 widerrufen hatte und sein Fahrzeug zurückgeben wollte - knapp eineinhalb Jahre nach dem Abschluss des Vertrages. Der Kläger hatte sich darauf berufen, dass sein Vertragsexemplar nicht unterschrieben gewesen sei und zudem Angaben gefehlt hätten oder fehlerhaft gewesen seien. Dadurch, so seine Argumentation, habe die eigentlich nur 14 Tage laufende Frist für einen Widerruf nie begonnen.

Mercedes-Benz-Bank: Laut OLG keine Fehler in Kreditverträgen

Das Logo der Mercedes-Benz Bank am Hauptsitz in Stuttgart. Foto: Marijan Murat/Archivbild

Das sahen die Richter nun allerdings nicht so, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Bank habe alle erforderlichen Angaben gemacht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Senat ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte vor einiger Zeit per Musterklage versucht, die auch aus ihrer Sicht fehlerhaften Widerrufsregeln in den Verträgen der Mercedes-Benz-Bank zu kippen und damit eine Möglichkeit zur Rückgabe bereits genutzter Fahrzeuge zu schaffen. Insbesondere Diesel-Besitzer hatten auf diese Möglichkeit gehofft. Die Musterklage scheiterte in erster Instanz aber aus formalen Gründen. Inhaltlich hatten die Richter - dieselben wie jetzt in diesem Einzelfall - damals in ihrer Entscheidung keine Stellung bezogen. Das Verfahren liegt jetzt beim Bundesgerichtshof.