Bundesweites Mindestbußgeld für Maskenverweigerer kommt

dpa Berlin. Die vielen verschiedenen Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie werden oft kritisiert. Kanzlerin und Ministerpräsidenten finden auch am Donnerstag keine hundertprozentige Übereinstimmung. Einig sind sie sich aber: Es gibt keine Lockerung der Auflagen.

Bundesweites Mindestbußgeld für Maskenverweigerer kommt

Kanzlerin Angela Merkel und Vize Olaf Scholz (l) u.a. mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (Archiv). Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa Pool/dpa

Aus Sorge wegen steigender Covid-19-Infektionszahlen lehnen Bund und Länder derzeit Lockerungen der Corona-Auflagen strikt ab und verschärfen diese zum Teil noch.

So soll in 15 der 16 Bundesländer künftig ein Mindestbußgeld von 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht gelten - nur Sachsen-Anhalt schert aus und macht nicht mit. Das vereinbarten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in einer mehrstündigen Videokonferenz. „Wir nehmen diesen Anstieg in den Sommermonaten sehr ernst“, betonte Merkel im Anschluss. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte: „Die Zahlen sind zu früh zu hoch.“

Sorgen bereiten der Kanzlerin und den Länderregierungschefs vor allem auch Feiern im privaten und Familienkreis, die als eine Hauptursache für die steigenden Infektionszahlen gelten. Hier konnten sich Bund und Länder nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für die Zahl der Teilnehmer einigen. Merkel unterstrich allerdings, dass das Thema private Feiern Bund und Länder weiter beschäftigen werde.

Im Sommer sei Vieles möglich gewesen, beispielsweise das Reisen. „Aber wir sehen auch, wo wir wachsam sein müssen. Und das sind eben die Risikogebiete, das sind die privaten Feiern“, sagte sie weiter. Bund und Länder reagierten nun auf die neuen Erkenntnisse aus dem Sommer.

Söder warnte: „Corona ist wieder voll da in Deutschland, deshalb müssen wir uns dieser Herausforderung stellen.“ Die steigenden Infektionszahlen hingen stark mit Rückkehrern aus dem Urlaub und von Familienbesuchen im Ausland zusammen - „und dem wachsenden Leichtsinn und der Unvernunft durch verschiedene Partys“. Hamburgs Regierungschef Peter Tschentscher (SPD) sagte: „Wir sind uns alle sehr einig, dass wir zwar noch in einer stabilen Lage sind, aber dass wir sehr schwierige Monate vor uns haben.“

Bund und Länder verständigten sich auf diese Punkte:

- MASKENPFLICHT: Bei Verstößen gegen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro erhoben werden. Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) erklärte, bei der deutlich schärferen Strafe von 250 Euro in seinem Land zu bleiben. Auch in anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen gelten schon höhere Bußgelder als 50 Euro. Sachsen-Anhalt will laut Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) gar kein Bußgeld erheben. Er begründete dies damit, dass sich die Menschen in seinem Land an die Corona-Regeln hielten. Dies wurde in einer Protokollnotiz festgehalten.

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern sollen prüfen, wie darüber hinaus für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen geschaffen werden können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt wird, das wie ein Bußgeld wirkt.

- REISERÜCKKEHRER AUS NICHT-RISIKOGEBIETEN: Die erst vor kurzem eingeführten kostenlosen Corona-Tests für sie sollen zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September wieder beendet werden. Begründet wird dies damit, dass die Zahl der festgestellten Infektionen bei solchen Rückkehrern außerordentlich gering gewesen sei.

- REISERÜCKKEHRER AUS RISIKOGEBIETEN: Auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete soll möglichst verzichtet werden. Die Regelung für Reiserückkehrer aus solchen Gebieten soll „möglichst ab dem 1. Oktober“ geändert werden. Sie sind dann verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg in die eigene Wohnung für eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese Selbstisolation kann durch einen negativen Test frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr vorzeitig beendet werden. Die Frage, wer die Kosten des Tests trägt, soll noch einmal geprüft werden. Geplant ist zudem, dass es für Rückkehrer aus Risikogebieten künftig voraussichtlich keine Entschädigung für den Einkommensausfall durch Quarantäne mehr geben soll.

Mit den Risikoländern werden Vereinbarungen angestrebt, vor der Rückreise verbindliche Tests vorzunehmen, um eine Rückreise akut Infizierter möglichst zu vermeiden. Der Bund erarbeitet unter Hochdruck eine elektronische Einreisemeldung, um den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsämtern zu digitalisieren.

- BETREUUNG KRANKER KINDER: Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen. Der Bund soll dies gesetzlich regeln. Es sollen alle Anstrengungen unternommen werden, um einen Präsenzschulbetrieb mit guten Hygienekonzepten oder - wo dies nicht möglich ist - ein verlässliches Homeschooling-Angebot zu ermöglichen.

- GROSSVERANSTALTUNGEN: Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und das Einhalten von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bleiben bis mindestens Ende Dezember 2020 verboten. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt. Sie soll bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen. Damit ist klar, dass die Fußball-Bundesliga auf jeden Fall zum Saisonstart im September ihre Spiele vor leeren Zuschauerrängen austragen muss. Ein längerfristiges Verbot würde unter anderem auch die Spitzenvereine im Handball, Basketball und Eishockey empfindlich treffen.

- PRIVATE FEIERN: Bei den umstrittenen Feiern im Familien- und Freundeskreis konnten sich Bund und Länder nicht auf eine bundesweit geltende Teilnehmer-Begrenzung einigen. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar sind. Feiern sollten bevorzugt im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumen ist stets auf eine ausreichende Belüftung zu achten. Abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen sollen für private Feiern Beschränkungen erlassen werden, etwa das Vorschreiben einer Höchstteilnehmerzahl.

Einer Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung über das Jahresende hinaus erteilte Merkel eine Absage. Diese ende am 31. Dezember 2020, sagte sie. Dann könnten sich die Bürger auf die Senkung des Solidaritätszuschlags freuen - dieser soll Anfang 2021 für rund 90 Prozent der Zahler abgeschafft werden.

Die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Deutschland, die zeitweise bei deutlich unter 1000 lag, war in den vergangenen Wochen wieder gestiegen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom frühen Donnerstagmorgen wurden aktuell 1507 neue Corona-Infektionen gemeldet. Am Tag zuvor waren es 1576 gewesen. Am Samstag war mit 2034 neuen Fällen erstmals seit Ende April die 2000er-Marke überschritten worden. Virologen gehen davon aus, dass die Verbreitung des Virus durch die bevorstehende kühlere Jahreszeit begünstigt werden wird.

Merkels Ziel in den Beratungen mit den Ministerpräsidenten war es, dass die Länder wieder zu einem abgestimmten und regional angepassten Handeln zurückkehren. In den vergangenen Wochen war immer mehr Unverständnis über zum Teil deutlich auseinanderliegende Vorschriften etwa im Umgang mit dem Schulbeginn, privaten Feiern oder Großveranstaltungen in den einzelnen Ländern laut geworden. Zuletzt hatte Merkel mit den Länderregierungschefs am 17. Juni gemeinsam über Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beraten.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel trifft sich mit den Ministerpräsidenten dr Länder. Foto: Michael Kappeler/dpa-pool/dpa

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (l) und Markus Söder bei der Videokonferenz mit Länderregierungschefs. Foto: Steffen Kugler/Bundesregierung/dpa