Messerstiche treffen Rücken und Schulter

20-jähriger Asylbewerber zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt – Angeklagter hätte Tod des Opfers „billigend in Kauf genommen“

Insgesamt sechsmal hat ein 20-jähriger afghanischer Asylant im Juni dieses Jahres vor einer Unterkunft in Weinstadt mit einem Messer auf einen 30-jährigen Deutschen in Tötungsbilligung eingestochen. Dazu verurteilte das Stuttgarter Landgericht den jungen Mann jetzt wegen versuchten Totschlags zu dreieinhalb Jahren Haft.

Von Bernd S. Winckler

WEINSTADT. Die 4. Große Jugendstrafkammer konnte in dem mehrtägigen Prozess gegen den Angeklagten nicht eindeutig klären, wieso er an jenem 9. Juni so aggressiv gegen den Deutschen vorgegangen war.

Das Opfer betätigte sich in der Flüchtlingsunterkunft als Helfer und besuchte mehrfach einen dort untergebrachten anderen Flüchtling. Bei einem solchen Besuch hatte er auf der Hinfahrt mit seinem Fahrrad einen Disput mit dem 20-Jährigen. Aber erst später, als der Deutsche die Unterkunft wieder verlassen wollte, kam es zu dem folgenschweren neuen Zusammentreffen mit dem Angeklagten hinter dem Wohncontainer, der dann auch ohne jegliche Vorwarnung ein mit einem Klebeband umwickeltes zwölf Zentimeter langes Messer einsetzte.

Nach den Feststellungen der Stuttgarter Richter schlug der 20-Jährige das völlig überraschte Opfer zunächst mit einem Fausthieb auf den Kopf zu Boden und kündigte an, dass er ihn jetzt umbringen werde. Ehe der Mann wieder aufstehen konnte, setzte der Angeklagte dann das Messer ein und versetzte dem Opfer zunächst vier Stiche in den seitlichen Rücken und die Schulter. Danach versuchte er auch noch, zweimal in den Hals des Deutschen zu stechen, was das Gericht deutlich als Billigung der Tötung wertete: „Wer in den Hals eines Menschen einstechen will, der nimmt dessen Tod in Kauf“, begründete die vorsitzende Richterin diesen Akt des Angeklagten.

Zum Glück hatte das Opfer sich aber in diesem Augenblick zur Seite drehen können, sodass die Messerklinge nur seine Schulter streifte. Eine Mitarbeiterin der Unterkunft konnte mithilfe zweier dort ebenfalls untergebrachten Flüchtlinge den Angeklagten vom Opfer wegzerren und in sein Zimmer bringen und damit auch Schlimmeres verhindern, denn der Angeklagte hatte immer noch Anstalten gemacht, weiter gegen den am Boden liegenden Mann einzustechen.

Bereits wegen Bedrohung

zu einer Geldstrafe verurteilt

Vor Gericht hatte der 20-Jährige zu dem Vorwurf eisern geschwiegen, sodass die Strafkammer auf die Aussage des verletzten Zeugen angewiesen war. Das Opfer konnte den Vorfall detailgenau glaubhaft schildern. Er habe mit dem Täter zuvor einen kurzen Disput gehabt, danach aber waren beide wieder ihres Weges gegangen. Erst beim Verlassen der Unterkunft geschah dann der plötzliche Angriff des 20-Jährigen mit dem Messer.

Der jetzt zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe Verurteilte ist der Justiz nicht ganz unbekannt: In einer Unterkunft in Sigmaringen, wo er zuvor einquartiert war, hatte er schon einmal mit einem Messer in der Hand gegen einen Mitbewohner gedroht, er werde ihn umbringen. Das brachte ihm vor Gericht eine Geldstrafe ein, die er nicht bezahlte und daher absitzen musste.

Das jetzige Opfer hatte Glück gehabt. Hätte man den Angeklagten nicht rechtzeitig vom Opfer wegziehen können, dann wäre der Angriff schlimmstenfalls tödlich ausgegangen. Die Strafkammervorsitzende betonte gestern in der Urteilsbegründung auch deutlich, dass bei Messerstichen in die Halsgegend zwingend lebenswichtige Organe verletzt werden können und der Tod eintritt. Dies bestätigte auch eine medizinische Gutachterin.

Dass der Angeklagte zur Tatzeit unter Drogen stand, obwohl er nach eigenen Angaben alle zwei Tage eine Marihuanazigarette rauchte, konnte nicht festgestellt werden. Er gilt damit strafrechtlich als voll schuldfähig. Sein Asylantrag ist inzwischen abgelehnt. Eine obergerichtliche Entscheidung stehe aber noch aus, heißt es im Urteil.