Ministerium: Bieter für neues Sturmgewehr gleich behandelt

dpa Berlin. Das Verteidigungsministerium will bei der Auswahl eines neuen Sturmgewehrs für die Bundeswehr einen Schritt rückwärts machen, um offene Fragen zu klären. Zugleich verteidigte das Ministerium eine frühere, nun aufgehobene Entscheidung für den Thüringer Waffenhersteller C.G. Haenel am Montag in einer Unterrichtung der Obleute im Bundestag gegen Kritik. Eine umfangreiche Aufarbeitung habe ergeben, dass es „keinerlei Hinweise auf befangene Entscheidungen“ gegeben habe, heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Der langjährige Hauslieferant Heckler & Koch aus dem Schwarzwald war in dem Verfahren unterlegen.

Ministerium: Bieter für neues Sturmgewehr gleich behandelt

Das Model „MK 556“ des Thüringer Waffenherstellers C. G. Haenel. Foto: Thomas Lange/C.G. Haenel/dpa/Archivbild

Das Verteidigungsministerium hat das Verfahren auf einen früheren Sachstand zurückgesetzt. „Die Vorgehensweise stellt keine Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens dar. Ausgehend davon, dass das Verfahren in den Stand Angebotswertung zurückversetzt ist, wird jetzt die Wertung der bereits vorliegenden Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte wiederholt“, heißt es in der Unterrichtung.

„Die Gleichbehandlung der Bieter war jederzeit sichergestellt. Die vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb und Transparenz wurden eingehalten“, heißt es in dem Schreiben.

Das Ministerium räumt ein, in eigenen Unterlagen Missverständnisse nicht ausreichend vermieden zu haben. An beide Bieter seien nach Abgabe des letztverbindlichen Angebots („Best-And-Final-Offer“) „Aufklärungsschreiben“ gerichtet worden, „um Rechenfehler und Ungenauigkeiten sowie Widersprüche auszuräumen“.

Ein zweiter Streitpunkt - Heckler & Koch wirft Haenel eine Patentrechtsverletzung vor - betrachtet das Ministerium offenkundig zunächst als Streit unter den Unternehmen. „Dabei geht es vereinfacht ausgedrückt darum, dass die Waffe auch nach einem Untertauchen im Wasser schussfähig bleibt. Auf Nachfrage erklärte die Firma Haenel, dass sich dies allenfalls auf das zivile, halbautomatische Gewehr CR 223 und nicht auf das angebotene vollautomatische Gewehr beziehen würde“, so das Ministerium.