Ministerium prüft Bedarf weiterer Diamorphin-Ambulanzen

dpa/lsw Karlsruhe/Stuttgart. Zum Fixen zum Arzt? Künstliches Heroin auf Krankenschein für Schwerstabhängige ist umstritten. Doch die Ambulanzen im Südwesten sind gut etabliert, sagt das Sozialministerium - und prüft weitere.

Ministerium prüft Bedarf weiterer Diamorphin-Ambulanzen

In einer Arztpraxis wird aus einem Methadon-Automat eine Dosis entnommen. Foto: Uli Deck/Archivbild

Zehn Jahre nach dem Start für den flächendeckenden Einsatz künstlichen Heroins auf Kassenkosten prüft das Landessozialministerium Bedarf und Möglichkeiten für weitere Praxen im Südwesten. Was die zwei bereits existierenden Ambulanzen angeht, sagte eine Ministeriumssprecherin: „Die Schwerpunktpraxen in Karlsruhe und Stuttgart sind gut etabliert.“ Bundesweit gibt es zehn solcher Ambulanzen. Die Grünen fordern einen Ausbau der Angebote.

Diamorphin ist künstliches Heroin. Der Bundestag hatte 2009 nach langem Streit beschlossen, dass es an stark Abhängige dauerhaft abgegeben werden soll. Die Karlsruher waren gleich zu Beginn im Rahmen eines Modellprojekts dabei, Stuttgart folgte einige Jahre später. Das Programm ist für Abhängige über 23 Jahre gedacht, die seit mindestens fünf Jahren süchtig sind. Sie müssen sich zudem zwei erfolglosen Suchtbehandlungen unterzogen haben.

Diamorphinsubstitution ist laut Ministerium eine Behandlungsoption für Schwerstabhängige. Zum Stichtag am 1. Oktober 2018 wurden in Baden-Württemberg 10 177 Patienten substituiert, davon bekamen 120 Patienten - nur etwas über ein Prozent - Diamorphin und 4412 (43,4 Prozent) Methadon.

Das überwiegend gemeldete Substitutionsmittel ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in ganz Deutschland Methadon. Ob damit oder mit Diamorphin substituiert wird, entscheidet der Arzt nach medizinischer Indikation.

„Substitution kann - wie andere Maßnahmen der Suchthilfe - ein Anfang vom Weg aus der Sucht sein“, hieß es beim Ministerium. Opioidabhängigkeit sei jedoch eine schwere chronische Krankheit, die meist lebenslang behandelt werden müsse. Dabei müssten körperliche, psychische und soziale Aspekte beachtet werden. Substitution sei deshalb nicht einseitig auf Abstinenz gerichtet.

Zu den Behandlungszielen gehörten unter anderem die Sicherstellung des Überlebens, die Stabilisierung des Gesundheitszustandes, die Behandlung von Begleiterkrankungen, die Reduktion des Drogenkonsums und die Teilhabe am Leben.