Ministerium veröffentlicht vorläufige Liste zu Schließungen

dpa/lsw Stuttgart. Friseure dürfen nun keine Haare mehr schneiden, Eisdielen kein Eis verkaufen, obwohl es ein Lebensmittel ist: Am Freitagnachmittag hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium eine vorläufige Liste jener Geschäfte veröffentlicht, die von den Schließungen im Rahmen der Maßnahmen gegen das Coronavirus betroffen sind - oder auch eben nicht. Da die anstehende Änderung der aktuellen Rechtsverordnung noch nicht beschlossen sei, könne es auf der Liste jedoch noch Änderungen oder auch Verschärfungen geben, hieß es.

In den vergangenen Tagen hatten die Schließungen vielerorts für Verwirrung gesorgt - die Frage, welche Betriebe „systemrelevant“ seien, wurde zudem in verschiedenen Kommunen unterschiedlich ausgelegt. So sollten Blumenläden dem Anschein nach schließen, Baumärkte jedoch nicht.

Die aktuelle Liste bestätigt nun bekannte Branchen, die geöffnet bleiben dürfen - darunter Apotheken, Banken und Drogerien. Öffnen dürfen aber auch Baumärkte, Gärtnereien sowie Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger. Schließungen gelten nach wie vor für Bars, Kneipen und Clubs. Zudem stehen auf der roten Schließungs-Liste unter anderem Fahrrad-Läden, Eisdielen, Copyshops, Campingplätze, Blumenläden und Buchhändler. An diesem Samstag will das Ministerium eine vorläufig vollständige Liste vorlegen.