Auch wenn ein Gericht die Abschusserlaubnis des Ministeriums bestätigt hat: Bis kommende Woche muss der Wolf auf der Hornisgrinde im Schwarzwald nicht um sein Leben fürchten.
Der Wolf auf der Hornisgrinde darf nach Gerichtsbeschluss erlegt werden. (Symbolbild)
Von red/dpa/lsw
Der Wolf im Nordschwarzwald soll nach Angaben des Umweltministeriums frühestens nächste Woche gejagt werden. Zunächst wolle die Behörde abwarten, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart seinen jüngsten Beschluss begründe, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Erst dann werde entschieden, ob ein Team professioneller Jäger in der kommenden Woche losziehe.
Zwar sagte der Sprecher der Behörde: „Aufgrund der hohen potenziellen Gefahr durch Begegnungen des Wolfes mit Menschen wird das Entnahmeteam zeitnah tätig werden müssen.“ Mit einem Abschuss am Wochenende sei nicht zu rechnen, sagte der Sprecher. Da am Wochenende zu viele Ausflügler in der Nationalpark-Region im Schwarzwald unterwegs sind, könnten die Wolfsjäger am Samstag und Sonntag ohnehin nicht ihren Auftrag ausführen.
Ausnahmegenehmigung bleibt wirksam
Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Wolf im Nordschwarzwald zum Abschuss freigegeben, weil sich dieser zu oft Menschen genähert habe. Er bekräftigte damit die umstrittene Entscheidung von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne).
Die bis 10. März befristete Ausnahmegenehmigung bleibt somit wirksam – der Abschuss des Tiers ist nach derzeitigem Stand rechtlich zulässig, solange die Naturschutzinitiative als Klägerin keine Beschwerde beim VGH einlegt. Passiert dies rechtzeitig und erfolgreich, müssten die Wolfsjäger auf der Hornisgrinde wieder pausieren. Bislang sei beim obersten Verwaltungsgericht des Landes keine Beschwerde der Initiative eingegangen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.