Missbrauch: Niemand schöpfte Verdacht

Prozess gegen 34-Jährigen nach Missbrauch Behinderter in Stetten – Beide Opfer mit heftigen Verhaltensänderungen

Von Andrea Wüstholz

WAIBLINGEN. Ein 34-jähriger Heilerziehungspfleger hat gestanden, in der Diakonie Stetten einen geistig behinderten Jungen schwer sexuell missbraucht zu haben (wir berichteten). Am zweiten Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht kam zur Sprache, wie sich das Verhalten des Jungen im fraglichen Zeitraum veränderte. Trotzdem schöpfte offenbar niemand Verdacht. Die Taten kamen erst ans Licht, als der Junge Monate später davon erzählte. Eine junge Frau wurde ebenfalls Opfer.

Der Angeklagte war bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt gewesen. Zwischen Dezember 2015 und September 2016 war der ausgebildete Heilerziehungspfleger als Nachtwache bei der Diakonie Stetten eingesetzt. Ihm wird vorgeworfen, einen damals 12 und dann 13 Jahre alten Jungen mehrmals schwer missbraucht zu haben. Ferner soll es zu sexuellen Übergriffen gegen eine junge geistig behinderte Frau gekommen sein.

Der Angeklagte hatte bereits am ersten Verhandlungstag Anfang Dezember ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zuhörer und Pressevertreter hatten seinerzeit den Saal verlassen müssen, als der Angeklagte sich zur Sache äußerte.

Am zweiten Verhandlungstag diesen Freitag sprach nun die vorsitzende Richterin Cornelie Eßlinger-Graf von einem „respektablen Geständnis“, das davon getragen sei, „Verantwortung zu übernehmen“.

Der Junge reagierte

völlig verzweifelt

Die Vorwürfe wiegen schwer. Am Freitag sagte eine Kinderkrankenschwester als Zeugin aus, die den Jungen seit vielen Jahren kannte und mitbetreute. Der Junge hatte schon lange vor den Vorfällen „herausforderndes Verhalten“ an den Tag gelegt. Doch in der fraglichen Zeit kam es zu erheblichen Veränderungen im Verhalten des Jungen, berichtete die Zeugin. Niemand kam offenbar auf die Idee, dass ein sexueller Missbrauch dahinterstecken könnte.

Der Junge gab laut der Zeugin seinerzeit deutlich zu verstehen, er wolle sich das Leben nehmen. Er schlug öfter mit dem Kopf massiv gegen Wände, warf mit Essen, zeigte heftige Aggressionen, klagte öfter über Bauchweh, legte sich zum Schlafen auf den blanken Boden, lief weg. Trotz allem: „Wir haben es einfach nicht erkannt“, sagte die Zeugin. Der Junge wurde dann wegen der Suizidabsichten zunächst in die Psychiatrie eingewiesen, danach in eine Klinik.

Erst Ende 2016, als der Angeklagte schon einige Zeit nicht mehr bei der Diakonie Stetten tätig war, erzählte der Junge einem Betreuer, was ihm widerfahren war. Er wiederholte seine Aussage mehrmals gegenüber anderen Betreuern, auch gegenüber der Polizei. „Wir haben uns alle gefragt, warum er nicht früher was gesagt hat“, sagte die Krankenschwester vor Gericht. Offenbar hatte der Angeklagte, so kam es vor Gericht zur Sprache, dem geistig behinderten Jungen gesagt, er nehme diese Handlungen vor, weil er ihn „lieb“ habe.

Auch die junge Frau traute sich erst Monate nach den Übergriffen, anderen davon zu erzählen. Im Frühjahr 2016 gab man der jungen Frau Psychopharmaka. Erst ein Jahr später offenbarte sie sich. In der Zwischenzeit muss die Frau Schlimmes durchlebt haben. Sie sei nicht schuld, dieses Thema warf sie immer wieder auf – sie sei doch nicht schuld? Die junge Frau hatte nachts Angst, wollte nicht mehr zur Schule, hatte Bauchschmerzen und zog sich mehr und mehr in ihr Zimmer zurück. „Ihr ging es absolut nicht gut“, berichtete eine Therapeutin vor Gericht. Sie kümmert sich bei der Diakonie Stetten um Kinderschutzfragen und Fälle sexuellen Missbrauchs. Sie sage nicht zum ersten Mal vor Gericht wegen so etwas aus, sagte sie am Freitag.

Kinderpornografie in der Wohnung gefunden

Als dritter Zeuge kam am Freitag der Polizeibeamte zu Wort, der die Ermittlungen führte. Er war auch dabei, als Anfang April 2017 die Wohnung des Angeklagten durchsucht wurde. Die Beamten fanden kinder- und jugendpornografisches Material. Dennoch stritt der Angeklagte zunächst alles ab, berichtete der Polizeibeamte. Zu jener Zeit lebte der 34-Jährige noch mit seiner Lebensgefährtin zusammen. Nach der Wohnungsdurchsuchung endete die Beziehung. Der Heilerziehungspfleger lebt heute in einem Männerwohnheim und bezieht Arbeitslosengeld.

Die Verhandlung wird am Montag, 14. Januar, fortgesetzt. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Peter Winckler wird sein Gutachten abgeben, und es soll laut Plan an diesem Tag auch schon das Urteil gesprochen werden.