Mit Blüten falsche Uhr gekauft

22-jähriger Backnanger wegen Geldfälschung zu Geldauflage verurteilt – Beim Bezahlen selbst reingelegt

Mit Blüten falsche Uhr gekauft

Der Angeklagte kann sich über ein mildes Urteil freuen.

Von Hans-Christoph Werner

WAIBLINGEN. Zur Tatzeit ist er bei der Bundeswehr. Der Wehrsold ist nicht allzu üppig. Was also tun, um zu Geld zu kommen? Aus 1400 Euro schnell mal das Doppelte machen. Das wäre eine Rendite, die sich sehen lassen kann. Leider tat das ein 22-jähriger Backnanger mit nicht ganz legalen Mitteln. Das brachte ihm eine Anklage wegen Geldfälschung vor dem Jugend-Schöffengericht in Waiblingen ein.

Auslöser sind zwei Freunde des Angeklagten. Bei der Verhandlung sagen sie als Zeugen aus. Auch sie wollen zu Geld kommen. Ein 24-jähriger Backnanger, Auszubildender, weiß von dem Angeklagten und dem Falschgeld, das dieser besitzt. Zusammen mit einem weiteren Beteiligten, gleichaltrig, Produktionsmitarbeiter, kommen die beiden auf die Idee, bei E-Bay wertvolle Smartphones anzukaufen. Und diese dann wieder zu verkaufen. Beim Ankauf der Smartphones will man die Verkäufer mit den falschen Fünfzigern bedenken. Durch den Weiterverkauf der Smartphones will man so zu „echtem“ Geld gelangen. Doch zunächst müssen die beiden Partner das Falschgeld in ihren Besitz bringen. Da fällt dem Ersteren ein, dass er ja eine wertvolle Uhr besitzt. Die bietet er dem 22-jährigen Angeklagten an. Wer auf einträgliche Geschäfte zur Geldvermehrung hält, muss entsprechend auftreten. Eine Rolex am Handgelenk, das macht was her. Das Angebot weckt das Interesse des Angeklagten. Im April 2017 kommt es zu dem Geschäft. Auf einem Parkplatz der Stadt übergibt der Angeklagte dem Uhrenverkäufer 56 Scheine zu je 50 Euro Falschgeld. Und nimmt dankend die Rolex entgegen. Tags darauf deucht den Angeklagten sein Einkauf doch etwas merkwürdig. In Stuttgart trägt er die wertvolle Uhr in ein Uhrengeschäft und lässt sie prüfen. Das Ergebnis: Es handelt sich um ein Imitat. Wütend entsorgt er die Uhr in einem Mülleimer. 1400 Euro realen Geldes sind perdu. Denn so viel hat ihn der Ankauf der Blüten gekostet.

Die Sache fliegt auf. Vor Gericht will er nicht angeben, woher er die gefälschten Geldscheine erhalten hat. Der Richter liest aus einem Gutachten des Fälschungsexperten der Deutschen Bundesbank vor. Den Blüten wird ein „guter Gesamteindruck“ bescheinigt. Und dass sie „zur Täuschung im Handel geeignet seien“. Nur bei der zweimal aufgeführten Seriennummer haben die Fälscher nicht sauber gearbeitet. Die aufgeführten Zahlen unterscheiden sich voneinander.

Just im Jahr 2017 tauchen im Raum Backnang viele gefälschte Euroscheine auf. Die Polizei vermutet anfangs, dass die Murr-Metropole ihren Ruf dadurch krönen könnte, dass sie eine eigene Fälscherwerkstatt besitzt. Auch das Handy des Angeklagten wird untersucht.

Er räumt sein Tun ein. Sein Verteidiger gibt für ihn eine Erklärung ab. Ob er denn noch mehr Blüten besitze, will der Richter wissen. Der Angeklagte will sich nicht zur Sache äußern. Zur Tatzeit war er 19 Jahre alt. So wird auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe gehört. Sie plädiert für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Der Staatsanwalt stimmt ihr in seinem Plädoyer zu. Und erklärt zugleich die Gesetzgebung. Durch das In-Umlauf-Bringen der Blüten wird eine Schädigungskette ausgelöst. Denn jeder, der den falschen Schein weiterreicht, betrügt damit den Empfänger. Um die Sicherheit des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber das Einbringen von Falschgeld unter strenge Strafe gestellt. Eine Geldauflage von 3000 Euro schlägt der Staatsanwalt vor. Der Verteidiger des Angeklagten macht keine Angaben zum Strafmaß. Nach kurzer Beratungszeit verurteilt das Schöffengericht den Angeklagten zu einer Geldauflage von 1600 Euro zugunsten der Initiative „Sicherer Landkreis“. Schließlich habe der Angeklagte bereits 1400 Euro durch den Ankauf der Blüten verloren. Eine besondere „Schwere der Schuld“ liege nicht vor. Und auch ein „erzieherisches Einwirken“ auf den Angeklagten sei nicht nötig. Ein mildes Urteil, darauf weist der Richter selbst hin. Der Verkäufer der falschen Rolex hatte in einem eigenen Verfahren eine strengere Strafe bekommen. Er war nach Erwachsenenstrafrecht belangt worden.