Mit Drogen gehandelt? Ermittlungen gegen Online-Shop

dpa/lsw Tübingen/Konstanz. Weil sie über einen Online-Shop mit Betäubungsmitteln gehandelt haben sollen, ermittelt die Polizei gegen drei Männer aus Tübingen und Konstanz.

Der 21-jährige Betreiber und seine beiden 22 Jahre und 55 Jahre alten Komplizen sollen Marihuanablüten sowie Produkte daraus vertrieben haben, die zu Rauschzwecken dienten. Auf die Spur der Verdächtigen kamen die Ermittler nach Angaben vom Donnerstag, nachdem sie bei einem Kunden bei einer Personenkontrolle ein Glas mit Marihuanablüten gefunden hatten, die offensichtlich aus dem Tübinger Online-Handel stammten. Bei Durchsuchungen bei den Beschuldigten beschlagnahmte die Polizei mehr als 2,6 Kilogramm Marihuanablüten und Unterlagen.

Die Beamten betonten, dass das Betäubungsmittelgesetz den
gewerblichen Umgang mit marihuanahaltigen Produkten nur dann erlaube, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sei. Erlaubt wäre demnach beispielsweise der Handel mit einer Seife mit einem Gehalt von unter 0,2 Prozent an dem Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Der Handel mit Tee oder anderen Konsumgütern ist dagegen unabhängig von der Höhe des berauschenden THC-Gehalts gesetzlich verboten. Auch Besitz und Erwerb solcher Produkte seien strafbar.