Mit Pistole und Klappmesser zum Einkauf

Langjähriger Auenwalder Bauamtsleiter wegen Diebstahls und Waffenbesitzes zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG/AUENWALD. Er hat es sich nicht nehmen lassen, im Anzug zur Verhandlung zu erscheinen. Tief hängt der Kopf zwischen den Schultern, ist weit nach vorne gestreckt, als wolle er der Tischplatte etwas erzählen. Wenn er dem Richter antwortet, dreht er ihn zur Seite. Er spricht leise, mit hängenden Mundwinkeln. Irgendwie ist das alles zu viel für ihn. Seine Lebensgefährtin ist mitgekommen und sitzt auf den Zuhörerplätzen. Als der Richter sich zur Urteilsfindung zurückzieht, tritt sie zu ihm. Das scheint ihm Kraft zu geben.

Eine dumme Sache, die sich der langjährige Bauamtsleiter der Gemeinde Auenwald da eingebrockt hat. An einem Februartag des vergangenen Jahres erschien der 58-jährige Backnanger in einem Lebensmittelmarkt der Stadt. Was er getan hat, kann er sich heute, so sagt er, „nicht mehr erklären“. Die Schale Heidelbeeren war günstig, keine zwei Euro. Er tat sich gütlich daran. Eine Zehe Knoblauch steckte er in die Sakkotasche. Irgendetwas anderes wählte er noch aus und bezahlte es an der Kasse. Jenseits der Kasse sprach ihn der Ladendetektiv an. Willig folgte der Verwaltungsbeamte ihm in einen Besprechungsraum. Auf Aufforderung hin leerte er seine Taschen, brachte die Knoblauchzehe wieder zum Vorschein. Das mit den Heidelbeeren ging ja nicht, die waren mittlerweile im Magen. Sichtlich nervös sei er gewesen, sagt der Ladendetektiv, der als Zeuge auftritt. Immer wieder fuhr er mit den Händen am Körper entlang, sodass der Ladendetektiv vermutete, dass da noch etwas sein müsse. Nochmals ergeht die Aufforderung, alles auf den Tisch zu legen. Ein Klappmesser kommt zum Vorschein. Aber da ist noch etwas. Blitzendes Metall sieht der Detektiv, greift schnell zu und schleudert eine Pistole auf den Tisch. Der Gestellte wird aufgefordert, ruhig stehen zu bleiben, ein Mitarbeiter des Marktes kommt hinzu, die Polizei wird gerufen. Der 58-Jährige sagt, es sei eine Dummheit gewesen, die Pistole mit sich zu führen.

Eine Patrone steckte im Lauf,

fünf weitere im Magazin

Die Waffe ist genau untersucht worden. Der Richter verliest ein Gutachten. Eine Patrone steckte im Lauf, fünf andere im Magazin. Eine Selbstladepistole aus dem Ersten Weltkrieg, an manchen Stellen rostig. Die Patrone im Lauf, so stellten die Waffenspezialisten der Polizei fest, hätte verschossen werden können. Mit den weiteren Patronen wäre es schwierig gewesen. Der Rost hinderte den Selbstlademechanismus.

Die eine Kugel, so gibt der Angeklagte an, sei für ihn bestimmt gewesen. Mit Selbstmordgedanken plagte er sich damals herum. Eine Unrechtmäßigkeit in einem privaten Bauvorhaben war ihm vorgehalten worden. Er hatte die Sache verbissen bis in die höchsten Instanzen getrieben und war abgewiesen worden. Die Sache war, weil von einigem Interesse im Rems-Murr-Kreis, durch die Presse gegangen. Berichte über den Streit empfand er als Vorverurteilung. Längere Zeit war er krankgeschrieben wegen Burn-out. Mit seinem Vorgesetzten verstand er sich nicht und wurde schließlich freigestellt. Ohne Bezüge, wie er unterstreicht. Und ohne vorher gehört zu werden. Dabei hatte er doch über 30 Jahre seinen Beruf gewissenhaft ausgeübt und sich über die Örtlichkeiten, für die er zuständig war, ein großes Detailwissen angeeignet. In einer Spezialklinik, in der er sich für einige Monate aufhielt, konnte zwar eine Verbesserung seines Zustands erreicht werden, aber er ist längst nicht gesund. Seit Februar dieses Jahres ist er wegen Dienstunfähigkeit im einstweiligen Ruhestand.

Der junge Staatsanwalt tut sich schwer mit seinem Plädoyer. Er stellt alles in Rechnung. Den Gemütszustand des Angeklagten, den Diebstahlschaden von gerade mal 3,20 Euro, die kooperative Haltung des Angeklagten gegenüber der Polizei, seine Reue. Aber die Pistole sei nun einmal eine gefährliche Tatwaffe. Da die Sicherung nicht mehr intakt war, hätte sich jederzeit dieser eine Schuss lösen können. In zwei Fällen vorbestraft sei der Angeklagte zudem. Zum einen wegen Körperverletzung und zum anderen wegen Steuerhinterziehung aus Grundstücksgeschäften. Er fordert sechs Monate Gefängnis auf Bewährung.

Sein Verteidiger ereifert sich vor allem über die Presseberichte. Sein Mandant sei doppelt bestraft. Auch über den kommunalen Arbeitgeber des Verwaltungsbeamten empört er sich. Der Angeklagte habe die volle Verantwortung für sein Tun übernommen. Er fordert eine milde Strafe.

Anerkennung der misslichen

persönlichen Situation

Nach kurzer Beratung spricht der Richter schließlich das Urteil: acht Monate auf Bewährung. Aufgrund der Akten sei die Tat unverständlich. Umso wichtiger sei es für den Richter gewesen, den Angeklagten in der Verhandlung persönlich kennenzulernen. Er sehe die missliche persönliche Situation des Angeklagten, alle Zeichen eines Erschöpfungssyndroms. Die Waffe habe er wegen seiner Suizidgedanken mit sich getragen. Aber juristisch beleuchtet gehe von einer mitgeführten Waffe große Gefahr aus. So sei er nur wenig über die gesetzlich geforderte Mindeststrafe hinausgegangen. Die Bewährungszeit umfasse insgesamt zwei Jahre. Sonstige Auflagen wolle er dem Angeklagten nicht zumuten.

Wieder ist es die Lebensgefährtin, die dem Verurteilten Kraft zu geben scheint. Langsamen Schrittes wandert er mit ihr über den Stiftshof.