Mitschüler erwürgt: Gericht ordnet Psychiatrie an

dpa Siegen. Ein Teenager tötet einen Mitschüler. Laut Anklage soll der seine Liebe nicht erwidert haben - der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Nun ist der Jugendliche zu einer Strafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden und kommt in eine psychiatrische Klinik.

Mitschüler erwürgt: Gericht ordnet Psychiatrie an

Absperrband der Polizei am Tatort in Wenden. Foto: Roland Weihrauch

Weil er einen Mitschüler erwürgt hat, ist ein Teenager aus Wenden in Nordrhein-Westfalen zu einer Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden.

Das Gericht wertete die Tat als Totschlag, wie eine Sprecherin des Landgerichts nach der Urteilsverkündung sagte. Die Richter ordneten außerdem eine Unterbringung des 15-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Prozess hatte im April begonnen und lief unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zu den durch das Gericht festgestellten Tatumständen und den Gründen für die Unterbringung in einer Psychiatrie wollte die Gerichtssprecherin unter Verweis auf den Jugendschutz keine Angaben machen. Laut Anklage hatte der Jugendliche den Älteren aus enttäuschter Liebe in einem Streit umgebracht.

Der Fall hatte im Herbst 2018 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Laut Anklage hatten der damals 14-Jährige und sein zwei Jahre älteres späteres Opfer am 30. Oktober den Unterricht geschwänzt und sich in einem Waldstück nahe der Schule getroffen. Der angeklagte Teenager war demnach in den Älteren verliebt und hatte auf sexuelle Handlungen gehofft. Als der 16-Jährige ihn zurückwies, sei es zum Streit gekommen.

Der Angeklagte habe ihn gewürgt bis er starb, hieß es in der Anklage. Anschließend habe er die Leiche in ein anderes Waldstück in Schulnähe geschleppt. Dort fand ein Feuerwehrmann am Abend des nächsten Tages bei einer Suchaktion den Toten. Der Vater des Opfers hatte seinen Sohn vermisst gemeldet. Der 14-Jährige war zunächst als Zeuge befragt worden und verstrickte sich dann in Widersprüche. Mitschülern war seine verdreckte und durchnässte Kleidung aufgefallen. Er kam in Untersuchungshaft.

Zu Prozessbeginn im April hatte der Teenager gestanden, für den Tod des Älteren verantwortlich zu sein. Danach drang über den Prozessverlauf nichts mehr an die Öffentlichkeit. Erst über die Plädoyers Anfang der Woche hatte das Gericht in groben Zügen berichtet: Der Staatsanwalt hatte demnach entgegen der ursprünglichen Anklage die Tat in seinem Plädoyer sogar als Mord bewertet.

Dem folgten die Richter am Donnerstag nicht, blieben aber beim Strafmaß nur knapp hinter den von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderten acht Jahren zurück. Der Verteidiger wertete die Tat seines Mandanten in seinem Plädoyer als gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und hatte ein Strafmaß von sechs Jahren vorgeschlagen. Ob Verteidigung oder Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wollen, war zunächst nicht bekannt.