Konflikt um Grönland

Möglicher EU-Konter: Was ist die "Handels-Bazooka"?

Trump droht Europa im Grönland-Konflikt mit Zöllen. Die EU will darauf eine Antwort finden. Ein neues Instrument gibt ihr weitreichende Möglichkeiten.

Möglicher EU-Konter: Was ist die "Handels-Bazooka"?

Kommt die "Handels-Bazooka" zum Einsatz?

Von dpa

Brüssel/Washington - Die EU-Staaten beraten fieberhaft über eine Reaktion auf die Zolldrohungen von US-Präsident Donald Trump im Konflikt um Grönland. Als eine Option gilt die von der französischen Regierung ins Spiel gebrachte Aktivierung eines EU-Instruments, das auch als "Handels-Bazooka" bezeichnet wird. Doch was ist das? 

Instrument gegen handelspolitischen Druck

Ende 2023 hat sich die EU ein Instrument gegeben, um sich gegen handelspolitischen Druck zu wehren. Das sogenannte Anti-Coercion Instrument (ACI) kann bei wirtschaftlicher Nötigung zum Einsatz kommen. Laut der entsprechenden Verordnung muss dafür eine Situation gegeben sein, in der ein Drittland versucht, die EU oder einen Mitgliedstaat durch Handelsmaßnahmen zu einer bestimmten Entscheidung zu nötigen. 

Solche Praktiken stellten einen unzulässigen Eingriff in die legitimen souveränen Entscheidungen der Union und der EU-Staaten dar, heißt es zu dem Instrument auf der Seite der Europäischen Kommission. Als Beispiel nennt die Brüsseler Behörde dort einen Handelspartner, der zusätzliche, benachteiligende Zölle einführt oder damit droht.

Mögliche Maßnahmen sind vielfältig

Die Bandbreite der möglichen Gegenmaßnahmen ist demnach weit gefasst: Zölle, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Waren und Dienstleistungen oder verschiedene Beschränkungen für den Zugang zum EU-Markt. Es kann etwa auch ausländische Direktinvestitionen oder Finanzmärkte betreffen.

Allerdings heißt in der entsprechenden Verordnung auch, die Gegenmaßnahmen seien nur ein letztes Mittel und müssten verhältnismäßig sein. Vorrangiges Ziel des ACI sei die Abschreckung. Das Instrument sei daher am erfolgreichsten, wenn es nicht eingesetzt werden müsse, heißt es.

Mitgliedsstaat kann Antrag stellen

Nach einem Antrag eines Mitgliedsstaats oder aus eigener Initiative prüft die Kommission zunächst, ob in dem Fall wirtschaftlicher Zwang vorliegt. Danach muss der Rat noch zu einer solchen Feststellung kommen. Daraufhin fordert die Kommission den Drittstaat auf, den Zwang zu unterlassen - und führt im besten Fall mit ihm gleichzeitig Gespräche. Geprüft werde, ob Verhandlungen, Vermittlung oder Schlichtung möglich sei. 

Bei ausbleibendem Erfolg kann die EU dann Gegenmaßnahmen verhängen. Sollten diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erforderlich sein, beendet die EU sie. Frankreich hatte signalisiert, die Aktivierung des Instruments im aktuellen Fall beantragen zu wollen, wie es aus dem Umfeld von Präsident Emmanuel Macron hieß. 

Vergeltungszölle könnten möglich werden

Als wahrscheinlich gilt, dass die EU nun erst einmal den Einsatz ihres neuen Instruments gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen androht. Wie es dann weitergeht, dürfte von der US-Reaktion abhängig sein. 

Kommt das Instrument zum Einsatz, sind Vergeltungszölle auf den Import von US-Waren möglich. Zudem könnten US-Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden – oder für bestimmte Produkte Ein- und Ausfuhrbeschränkungen erlassen werden.

Als sicher gilt zudem, dass die EU die Umsetzung bestimmter Absprachen aus dem erst im Sommer geschlossenen Zollabkommen auf Eis legt. Sie sehen unter anderem vor, Zölle auf alle US-Industriegüter abzuschaffen und den EU-Marktzugang für bestimmte US-Agrarprodukte zu verbessern. Zudem soll ein US-Zoll von 15 Prozent für die meisten europäischen Produkte gelten. 

Eine Zustimmung des EU-Parlaments zu dem Zoll-Deal scheint nun ausgeschlossen. Mehrere Fraktionen - darunter die Europäische Volkspartei (EVP) und somit größte Fraktion - haben angesichts der jüngsten Entwicklungen ihre Ablehnung kundgetan. Die Abstimmung ist für diese Woche geplant.

Möglicher EU-Konter: Was ist die "Handels-Bazooka"?

Trump beharrt auf seinen Anspruch auf Grönland - und hatte EU-Staaten mit Zöllen gedroht. (Archivbild)