Niedersachsen

Mörder auf der Flucht - Fragen zu einem spektakulären Fall

Ein Gefangener nutzt einen begleiteten Besuch bei seiner Mutter zur spektakulären Flucht. Auch nach seiner Festnahme stellen sich viele Fragen. Warum durfte der Mann das Gefängnis überhaupt verlassen?

Mörder auf der Flucht - Fragen zu einem spektakulären Fall

Ein verurteilter Straftäter ist bei einem Freigang mit seinem Motorrad davongefahren. (Symbolbild)

Von Von Mirjam Uhrich, Helen Hoffmann und Christian Brahmann, dpa

Hannover/Peine - Die Flucht eines verurteilten Mörders in Niedersachsen wirft viele Fragen auf. Der Häftling aus der Justizvollzugsanstalt Celle entkam während eines begleiteten Ausgangs auf seinem eigenen Motorrad. Er gelangte über die Grenze nach Italien. Erst ein Unfall wurde dem Mann zum Verhängnis. Er wurde bei einem Sturz so schwer verletzt, dass er in einem Krankenhaus behandelt und dort festgenommen wurde. Der 42-Jährige ist seit 2010 in Haft.

Warum durfte der Mann das Gefängnis verlassen?

Gefangene sollen lernen, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Mit Ausgängen sollen sie auf die Zeit nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe vorbereitet werden. Sie sollen langsam wieder Verantwortung übernehmen. Um Häftlinge schrittweise auf ihren späteren Alltag in Freiheit vorzubereiten, werden sogenannte Vollzugslockerungen gewährt. 

Vorab wird geprüft, ob die Lockerungen verantwortet werden können. Wenn eine erhebliche Fluchtgefahr besteht oder es wahrscheinlich ist, dass der Gefangene, die Lockerungen für Straftaten missbraucht, darf der Gefangene nicht raus.

Welche Möglichkeiten haben Häftlinge, das Gefängnis zu verlassen? 

Nach dem niedersächsischen Justizvollzugsgesetz sind verschiedene Vollzugslockerungen möglich - jeweils unter bestimmten Voraussetzungen. So kann ein Häftling außerhalb des Gefängnisses arbeiten - entweder unter Aufsicht oder ohne Aufsicht. Möglich ist auch, dass er die Justizvollzugsanstalt für eine bestimmte Tageszeit verlassen darf - mit oder ohne Aufsichtsperson. Selbst Urlaub ist unter bestimmten Bedingungen denkbar. 

Der gesuchte Straftäter floh bei einem begleiteten Ausgang - was genau ist das?

Bei einem begleiteten Ausgang darf der Gefangene das Gefängnis gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) vorübergehend verlassen. Dem geflohenen 42-Jährigen war am 16. Juni von 9.00 bis 17.00 Uhr in Begleitung eines JVA-Bediensteten Ausgang gewährt worden, wie das Justizministerium in Hannover mitteilte. Ziel des Ausflugs an diesem Tag war die Wohnung der Mutter des Gefangenen. 

Was ist über die Flucht bekannt?

Gemeinsam mit dem Gefängnis-Mitarbeiter kam der Häftling am 16. Juni gegen 10.30 Uhr bei der Wohnung seiner Mutter an. Laut Justizministerium hatte er die Erlaubnis, an seinem Motorrad in der Garage zu schrauben. "Während der Arbeiten an dem Motorrad war der Bediensteten durchgängig zugegen", betonte eine Sprecherin des Ministeriums. 

Etwas später - gegen 14.30 Uhr - kehrte er nach Absprache allein in die Garage zurück, um die Arbeiten abzuschließen. Warum ihn der JVA-Mitarbeiter diesmal nicht begleitete, ist laut Ministerium unklar. Diesen Moment nutzte der Mann, um mit dem Motorrad abzuhauen. Er gelangte über Bayern in die italienische Region Venetien, südlich von Verona verlor er die Kontrolle über seine Maschine und stürzte.

Was ist über die Ausgänge des geflohenen Straftäters bekannt? 

Der Gefangene durfte das Gefängnis schon viele Male vorübergehend verlassen. Dem Ministerium zufolge geschah die Flucht beim 38. Begleitausgang seit September 2023. An den vorherigen Ausgängen gab es demnach keine Beanstandungen. 

Der Geflohene ist ein verurteilter Mörder. Gibt es nach solch schweren Straftaten besondere Regeln? 

Menschen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, müssen laut Gesetz in der Regel mindestens acht Jahre im Vollzug sein, bevor sie Ausgang oder Freigang erhalten. Außerdem gilt, dass Lockerungen erst angeordnet werden dürfen, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene flieht oder Straftaten begeht. Der Geflohene sitzt seit Oktober 2010 in Haft. 

Warum saß der Mann im Gefängnis?

Der Deutsche verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung. Er hatte im Jahr 2010 die damals 23-jährige Melanie aus Peine mit etlichen Messerstichen getötet, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Der Fall hatte weit über die Grenzen des Landkreises für Fassungslosigkeit und Entsetzen gesorgt. 

Für den Mord an der Internet-Bekanntschaft verurteilte das Landgericht Hildesheim den damals 27-Jährigen 2011 zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung des Täters aus der Haft nach 15 Jahren war damit nahezu ausgeschlossen. Der Mann hatte die Tat vor Gericht gestanden. Dem Ministerium zufolge muss der Mann mindestens 19 Jahre im Gefängnis bleiben. 

Welche Konsequenzen gibt es nach der Flucht?

Die Behörden stellten die Fahndung nach der Festnahme ein. Das Justizministerium prüft nun, ob bei dem Ausgang des Mannes Fehler passiert sind. Der Fall werde umfassend aufgeklärt, verspricht die Sprecherin der Behörde. Wenn nötig, sollen entsprechende Konsequenzen gezogen werden.

Mörder auf der Flucht - Fragen zu einem spektakulären Fall

Nach Angaben der Ermittler floh der Gefangene in Peine-Vöhrum.

Mörder auf der Flucht - Fragen zu einem spektakulären Fall

Das Landeskriminalamt Niedersachsen fahndet nach einem verurteilten Mörder. (Archivbild)